Februar 2026 Blog

Aktuelle Entwicklungen im US‑Zollrecht: Supreme Court erklärt Großteil der Trump-Zölle für rechtswidrig

US Supreme Court fällt Urteil zur Rechtswidrigkeit einiger Trump-Zölle

Der US Supreme Court hat am vergangenen Freitag mit einer klaren Mehrheit von 6:3 Stimmen entschieden, dass Präsident Trump die globalen Zölle, die er auf den sog. International Emergency Economic Powers Act (kurz: IEEPA) gestützt hatte, ohne gesetzliche Grundlage verhängt hatte. Der IEEPA erlaube keine Zollerhebung, da die Kompetenz hierfür beim Kongress liege. 

Von diesem Urteil sind jedoch nicht sämtliche US-Einfuhrzölle betroffen, sondern einerseits nur die sog. reziproken Zölle (engl. reciprocal tariffs), die auf die Waren nahezu aller Handelspartner der USA erhoben wurden. Und zweitens die besonderen Zölle auf Waren aus China, Mexiko und Kanada, die als Notfallmaßnahmen hauptsächlich wegen angeblicher staatlicher Unterstützung des Drogenschmuggels in die USA begründet wurden.

Nicht betroffen sind hingegen die sektoralen Zölle nach anderen Vorschriften als dem IEEPA (z.B. Section 232 Trade Expansion Act 1962 auf Stahl und Aluminium). Es ist auch nicht zu erwarten, dass ein vergleichbares Urteil in dieser Sache folgen wird, weil soweit ersichtlich diese sektoralen Zölle derzeit nicht Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung sind. In der Vergangenheit hatten die US-Gerichte die Section-232-Zölle als rechtmäßig befunden und mit dem Verweis auf die Begründung durch US-Sicherheitsinteressen der jeweiligen US-Regierung einen weiten Entscheidungsspielraum eingeräumt.

US-Präsident Trump hat die IEEPA‑Zölle als Reaktion auf das Urteil des Supreme Courts mittlerweile per Executive Order aufgehoben. 

Ungeklärt ist die Rückerstattung der rechtswidrigen IEEPA‑Zölle

Der Supreme Court traf jedoch keine Entscheidung zu der Frage, ob die unrechtmäßig erhobenen IEEPA-Zölle nun an die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten erstatten werden müssen. Diese Frage bleibt den unteren Gerichten überlassen. 

Die Frage ist in wirtschaftlicher Hinsicht jedoch besonders interessant, denn das potenzielle Rückerstattungsvolumen beträgt bis zu 175 Mrd. USD. In Gänze haben die USA nach Schätzungen  mit den IEEPA‑Zöllen bis Januar 2026 sogar ganze 289 Mrd. USD eingenommen.

Aufgrund der enormen finanziellen Bedeutung sowohl für den US-Haushalt als auch für die betroffenen Unternehmen hat die US-Regierung bereits ihre feste Absicht signalisiert, Erstattungen zu verzögern oder abzuwehren. Auch im mitveröffentlichten Votum der drei Richter, die abweichend entschieden hatten, wurden auf die erheblichen Rückerstattungsrisiken hingwiesen

Unternehmen müssen sich daher auf langwierige und potenziell komplexe Folgeverfahren einstellen.

Neue Zölle als Ersatzmaßnahme eingeführt

Als Reaktion auf die Aufhebung der IEEPA‑Zölle verhängte US-Präsident Trump neue globale Zölle in Höhe von 15 % auf Grundlage eines anderen Gesetzes, nämlich Section 122 Trade Act 1974. Diese Zölle sollen ab dem 24. Februar 2026 in Kraft treten und für 150 Tage gelten. Nach Ablauf dieser Frist ist zur Aufrechterhaltung die Zustimmung des US-Kongresses notwendig. 

Ausgenommen sind von diesen ersatzweisen Zöllen Waren, die bereits mit anderen Zusatzzöllen belastet sind (z.B. Section 232 Trade Expansion Act 1962), Waren. die den präferenziellen Ursprung von US-Freihandelsregimen haben (z.B. USMCA), für die USA strategisch wichtige Waren (kritische Mineralien, Energie, Pharmazeutika) und bestimmte Industriegüter (Elektronik, Luftfahrt, Fahrzeuge).

Zusätzlich hat die US‑Regierung neue Untersuchungen auf Basis von Section 301 Trade Act 1974 angekündigt gegen weitere vermeintlich unfaire Handelspraktiken.

Die Europäischen Union reagiert besonnen

Die EU reagierte zurückhaltend und diplomatisch auf die Geschehnisse in den USA. Die EU-Kommission verlautbarte, dass sie das Urteil analysiere und in engem Austausch mit der US‑Regierung bleibe, um Klarheit über die Umsetzungsschritte zu erhalten. Sie betonte, dass Stabilität und Vorhersehbarkeit im transatlantischen Handel zentral seien. 

Die EU plant derzeit keine Gegenmaßnahmen gegen die neue Section-122-Zölle. Sie prüfe aber dennoch, ob die Zölle WTO-konform seien. 

Des Weiteren war die EU kurz davor, dass mit den USA im vergangenen Sommer 2025 geschlossene Abkommen zur Lösung des Zollstreits im EU-Parlament zu ratifizieren. Davon will die EU auch nicht abrücken, sondern betont gerade, dass sie erwarte, dass sich die USA trotz des Urteils an die Vereinbarung halten. Mit dem Abkommen wurde das Zugeständnis der USA erreicht, Waren mit Ursprung in der EU „nur“ mit 15 % (oder dem ggf. höheren MFN-Zollsatz) zu belasten. Die neuen Section-122-Zölle seien aus Sicht der EU zusätzliche Zölle, die dementsprechend für EU-Ausführer zu einer höheren Belastung führen würden als im vergangenen Jahr vereinbart.

Zudem beobachte die EU auch genau die Entwicklungen in der Frage, ob die rechtswidrigen IEEPA-Zölle an EU-Ausführer erstattet werden können.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Für Ihr Unternehmen bedeutet das neue Urteil ein wenig mehr Vorhersehbarkeit – allerdings nur im Hinblick auf IEEPA. Alternative Instrumente wie Zölle auf Basis von Section 122 oder Section 301 bleiben weiterhin bestehen mit weitreichender Wirkung.

Im Hinblick auf eine mögliche Rückerstattung der rechtswidrigen Zölle sollten Sie vorbereitet sein, ihre Ansprüche systematisch abzusichern, etwa durch Dokumentation von Zollbescheiden, Handelsrechnungen und ggf. von Ihnen geführten Rechtsbehelfsverfahren.

Auch im Hinblick auf die neuen Section-122-Zölle besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit. Die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf das WTO-Recht, ist komplex und weitgehend ungeklärt. Sie müssen daher insoweit mit weiteren juristischen Auseinandersetzungen und kurzfristigen Änderungen rechnen.

Bezüglich der Reaktion der EU sollte diese im Auge behalten werden. Noch sieht es danach aus, dass die EU an dem Abkommen von Sommer 2025 festhalten wird. Das verschafft Ihnen im Hinblick auf die Einfuhr von US-Waren in die EU eine gewisse Stabilität, aber abhängig von den politischen Entwicklungen keine langfristige Sicherheit.

Sie sollten also jetzt: 

  • Ihre US-Zollbescheide prüfen und Erstattungsoptionen sichern
  • Risikoanalysen zu den Section‑122‑ und Section‑301‑Zöllen durchführen
  • Ihre Lieferketten flexibel halten
  • die Entwicklungen bei den US‑Gerichten beobachten
  • und die EU‑Position im Blick behalten, insbesondere bei WTO‑Fragen

Die kommenden Monate werden entscheidend für die Ausgestaltung der neuen US‑Zollpolitik und die Frage möglicher Rückerstattungen sein. In der EU wird abzuwarten sein, wie sich der Handelsausschuss des EU-Parlaments in Kürze positionieren wird.

Anmeldung zum GvW Newsletter

Melden Sie sich hier zu unserem GvW Newsletter an - und wir halten Sie über die aktuellen Rechtsentwicklungen informiert!