November 2012 Blog

Bundesrat stoppt Jahressteuergesetz 2013

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. November 2012 dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts die Zustimmung verweigert. Hintergrund ist die Befürchtung von weiteren Steuerausfällen.

Der Bundestag hatte am 25. Oktober 2012 beschlossen, u.a. die Regelungen zur ertragsteuerlichen Organschaft zu vereinfachen und an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen. Insbesondere waren die folgenden Änderungen vorgesehen:

  • Vereinfachung bei der Durchführung des Gewinnabführungsvertrages: Unter bestimmten Voraussetzungen sollte die Organschaft auch bei einer fehlerhaften Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme anerkannt werden. Insbesondere dann, wenn aufgrund fehlerhafter Bilanzansätze die Anerkennung der Organschaft in Frage steht (sog. „verunglückte Organschaft“), könnte die vorgesehene Änderung eine deutliche Erleichterung bringen.
     
  • Vereinfachung der formalen Anforderungen an einen Gewinnabführungsvertrag: Zudem war vorgesehen, dass künftig Gewinnabführungsverträge mit einer GmbH verpflichtend einen dynamischen Verweis auf die Verlustübernahme nach § 302 AktG enthalten müssen. Hierdurch sollten die bestehenden Unsicherheiten bei der Formulierung der Verlustübernahmeverpflichtung geklärt werden.
     
  • Inlandsbezug bei der Organgesellschaft: Eine steuerliche Anerkennung der Organschaft setzt nach geltendem Körperschaftsteuerrecht sowohl Sitz als auch Ort der Geschäftsleitung der Organgesellschaft im Inland voraus. Dieser sog. doppelte Inlandsbezug sollte aufgegeben werden. Künftig sollten eine Geschäftsleitung im Inland und ein Sitz in einem EU/EWR-Staat ausreichend sein.
     
  • Einführung eines Feststellungsverfahrens: Ein Feststellungsverfahren sollte eingeführt werden, bei dem insbesondere das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft einheitlich und gesondert festgestellt wird.

Ob diese grundsätzlich begrüßenswerten Erleichterungen tatsächlich noch umgesetzt werden, ist nach derzeitigem Stand offen. Nachdem der Bundesrat die Zustimmung verweigert hat, besteht jedenfalls noch die Möglichkeit, ein Vermittlungsverfahren einzuleiten.

Dr. Frank Tschesche LL.M., Rechtsanwalt und Steuerberater / Dr. Lars Weber, Rechtsanwalt

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