EU verabschiedet 19. Sanktionspaket gegen Russland
Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben das nunmehr 19. Sanktionspaket verabschiedet.
Der dänische Außenminister Lars Løkke Rasmussen sagte, die in dem Paket enthaltenen Maßnahmen seien ein wichtiger Schritt hin zu einem vollständigen Ausstieg der EU aus der russischen Energieversorgung.
Die 27 Mitgliedstaaten hatten sich bereits am Mittwochabend auf das Paket geeinigt, nachdem die Slowakei ihren erneuten Widerstand aufgegeben hatte.
Im Zentrum des neuen Maßnahmenpakets steht das Ziel, die Einnahmen Russlands aus dem Import von russischen Energieressourcen durch ein ab spätestens 2027 geltendes vollständiges Importverbot von Flüssiggas erheblich zu schmälern.
Überblick
Das neue Sanktionspaket besteht aus mehreren Verordnungen und Durchführungsverordnungen, die bestehende Sanktionsregelwerke anpassen und erweitern:
- Verordnung (EU) 2025/2033 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 enthält neue Anpassungen und Verbote im Energiebereich, zusätzliche Einfuhr- und Ausfuhrverbote, sowie verschärfte Maßnahmen im Finanzsektor.
- Durchführungsverordnung 2025/2035 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 erweitert den Anhang I um weitere 22 Personen und 42 Organisationen.
- Verordnung (EU) 2025/2037 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthält leichte Anpassungen und zusätzliche Begriffsbestimmungen in Art. 1, 2, 3 und 6b.
- Verordnung (EU) 2025/2041 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 und Durchführungsverordnung (EU) 2025/2039 des Rates zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 enthalten weitere Maßnahmen gegen Belarus.
Maßnahmen im Energiesektor
Zentrales Element des neuen Sanktionspakets ist die weitere Einschränkung der Einnahmen Russlands aus fossilen Brennstoffen, um so die Kosten des rechtswidrigen Angriffskrieges zu erhöhen. Zu diesem Zweck wird der Import von russischem Flüssiggas „LNG“ ab dem 25. April 2026 grundsätzlich verboten, mit einer Übergangsregelung bis zum 31.12.2026 für bestimmte Altverträge.
Daneben werden die bisher bestehenden Ausnahmen für die Öl- und Gaseinfuhren von Rosneft und Gasprom Neft in die EU aufgehoben. Damit besteht gegenüber diesen Unternehmen ein vollständiges Transaktionsverbot.
Außerdem werden 117 weitere Schiffe der russischen Schattenflotte gelistet, sodass die Gesamtzahl der gelisteten Schiffe nun auf 557 steigt. Sie unterliegen sowohl einem Hafenzugangsverbot als auch einem Verbot des Empfangs von diversen Diensten.
Über die gesamte Wertschöpfungskette der Schattenflotte hinweg werden zusätzliche Sanktionen verhängt. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen gegen einen prominenten Unterstützer der Schattenflotte mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie gegen Schiffsregister, die Schattenflottenschiffen falsche Flaggen zuweisen. Außerdem wird gegen zwei Ölhandelsunternehmen in Hongkong und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ein Transaktionsverbot verhängt.
Maßnahmen im Finanzsektor
Zum ersten Mal wird mit einem Sanktionspaket die Verwendung einer Kryptowährung verboten. Es ist nun verboten, sich unmittelbar oder mittelbar an Transaktionen im Zusammenhang mit der Rubel-gestützten Stablecoin A7A5 zu beteiltigen. Die EU sieht in der Verwendung bestimmter Kryptowerte ein erhebliches Risiko der Sanktionsumgehung-, bzw. untergrabung, sodass das vollständige Verbot der Verwendung eine notwendige Maßnahme zur Sicherstellung der Einhaltung der Sanktionsverordnung darstelle.
Darüber hinaus wird gegen fünf weitere Banken in Russland ein Transaktionsverbot verhängt, genauso wie gegen weitere Banken in Drittländern, die die russische Kriegswirtschaft unterstützen.
Zudem werden neue Einschränkungen für die russischen Zahlungssysteme Mir und SBP verhängt. Die Maßnahmen betreffen auch vier zusätzliche Finanzinstitute in Belarus und Kasachstan, die das russische Zahlungssystem SPFS verwenden.
Neue Exportverbote und Handelsmaßnahmen
Ein weiteres zentrales Element des 19. Sanktionspakets ist die erneute Ausweitung der Exportbeschränkungen, mit denen die EU gezielt die industrielle und militärische Leistungsfähigkeit Russlands einschränken will.
So werden neue Ausfuhrverbote für spezifische Güter und Technologien eingeführt, die für die Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands von strategischer Bedeutung sind. Konkret betrifft dies unter anderem Salze und Erze, Gummierzeugnisse, Rohre/S-Schläuche, Reifen, Mühlsteine und diverse Baumaterialien.
Daneben wurden auch Entfernungsmesser, zusätzliche Chemikalien für die Herstellung von Treibstoffen, sowie zusätzliche Metalle, Oxide und Legierungen für militärische Systeme gelistet.
Um die Einnahmen Russlands weiter zu schwächen wird das Einfuhrverbot außerdem auf azyklische Kohlenwasserstoffe ausgeweitet.
Zudem werden weitere 45 Organisationen aufgrund ihrer Unterstützung des militärisch-industriellen Komplexes Russlands oder wegen der Umgehung von Sanktionen in Anhang IV der Verordnung aufgenommen. Darunter befinden sich 28 russische Organisationen in Russland sowie 17 Einrichtungen aus Drittländern, darunter China (einschließlich Hongkong), Indien und Thailand.
Schließlich wurden 22 weitere Personen und 42 weitere Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung 269/2014 gelistet. Ihre Vermögenswerte werden eingefroren, und Ihnen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Vermögenswerte zur Verfügung gestellt werden.
Ausweitung des Dienstleistungsverbots auf Dienste im Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten in Russland
Schließlich wird das Erbringen von Diensten, die in direktem Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten in Russland stehen, verboten.
Das betrifft insbesondere Dienstleistungen von Reisebüros und Reiseveranstaltern, also Leistungen wie Reiseberatung/-planung, Organisation und Verkauf von Pauschalreisen und Einzelleistungen, sowie Führungs- und Begleitleistungen durch touristische Reiseleiter (Tourist-Guides), sowohl durch Agenturen als auch durch selbstständige (own-account) Reiseleiter.
Dies dient dazu, Russlands Einnahmen aus solchen Dienstleistungen zu reduzieren und Reisen nach Russland zu entmutigen, insbesondere angesichts des erhöhten Risikos willkürlicher Festnahmen und der eingeschränkten konsularischen Unterstützung für Doppelstaatsangehörige.
Einschränkung der Bewegungsfreiheit russischer Diplomaten
Die neuen Maßnahmen sehen zudem vor, dass russische Diplomaten, die sich außerhalb ihres Akkreditierungslandes in der EU bewegen, die jeweiligen Mitgliedstaaten vorab über ihre Reisen informieren müssen. EU-Staaten können auf Grundlage von Visa oder Aufenthaltstiteln, die von einem anderen Land ausgestellt wurden, zusätzliche Genehmigungen für Einreisen auf ihr Hoheitsgebiet verlangen. Ziel dieser Regelung ist es, den zunehmend feindseligen Aktivitäten russischer Geheimdienste entgegenzuwirken, die die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine unterstützen.
Zusammenfassung
Mit dem 19. Sanktionspaket werden Russlands Finanz-, Energie- und Handelskapazitäten weiter erheblich geschwächt und die Unabhängigkeit der europäischen Staaten von der russischen Energieversorgung gefördert.
Die EU verschärft zugleich den Kampf gegen die Umgehung bestehender Sanktionen: Verbote im Finanzbereich, darunter auch hinsichtlich der Nutzung einer Kryptowährung, die gezielte Listung von Personen und Unternehmen, die sich an der Umgehung beteiligen, sowie verschärfte Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte dürften die Möglichkeiten zur Umgehung künftig deutlich einschränken.
Auch angesichts interner Differenzen unter den Mitgliedstaaten demonstriert die EU mit diesem Schritt ihre geschlossene Haltung gegenüber dem russischen Angriffskrieg.

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