China weitet Exportkontrollen aus: Ein Briefing für europäische Unternehmen zu den Maßnahmen vom Oktober 2025
Einleitung
Am 9. Oktober 2025 veröffentlichte das chinesische Handelsministerium (MOFCOM), teilweise in Zusammenarbeit mit der Hauptzollverwaltung (GAC), eine Reihe von Mitteilungen, die Chinas Exportkontrollregime erheblich erweitern und verschärfen. Diese Maßnahmen, die auf kritische Lieferketten für Seltene Erden, Lithiumbatterien, künstliches Graphit und superharte Materialien abzielen, stellen eine strategische Eskalation im andauernden globalen Wettbewerb in Handel und Technologie dar. Für europäische und deutsche Unternehmen führen diese Ankündigungen zu komplexen neuen Compliance-Verpflichtungen, einschließlich weitreichender extraterritorialer Kontrollen, die auch für Güter gelten können, die außerhalb Chinas hergestellt und transferiert werden.
Zentrale Änderungen
Dieses jüngste Paket von Exportkontrollen markiert in unterschiedlicher Hinsicht einen Paradigmenwechsel gegenüber früheren Maßnahmen. Europäische und deutsche Unternehmen mit globalen Lieferketten sollten ihre Betroffenheit und Risikoposition angesichts der folgenden zentralen Entwicklungen unverzüglich (neu-)bewerten:
- Ausgeweitete Beschränkungen für militärische Endverwender: Der Grundsatz der Genehmigungsverweigerung für (Re-)Exporte von Dual-Use Güter an US-militärische Nutzer, gilt nun – zumindest für bestimmte Dual-Use-Güter im Bereich Seltener Erden im Kontext der Mitteilung 61 – für militärische Nutzer jeglicher Nationalität. Eine Überprüfung aller nachgelagerten Kunden und Endverwender auf mögliche militärische Verbindungen ist daher nun ein entscheidender Compliance-Schritt für diese kontrollierten Güter.
- Formalisierung extraterritorialer Kontrollen für Seltene Erden: China hat die extraterritoriale Anwendung seiner Kontrollen auf Lieferketten für Seltene Erden formalisiert (MOFCOM Mitteilung 61/2025). Ausländische Unternehmen müssen nun eine chinesische Exportgenehmigung für bestimmte Transfers von kontrollierten Seltenerd-Gütern beantragen, auch wenn diese vollständig außerhalb Chinas stattfinden.
- Wahrscheinlich rückwirkende Anwendung bei Re-Exporten: Die neuen Kontrollen für die Wiederausfuhr von Seltenerd-Gütern chinesischen Ursprungs treten gestaffelt in Kraft (siehe unten). Basierend auf früherer MOFCOM-Praxis ist es wahrscheinlich, dass diese Kontrolle rückwirkend auf Güter angewendet wird, die bereits vor dem Wirksamkeitsdatum der jeweiligen Mitteilung aus China exportiert wurden. Dies könnte eine Genehmigungspflicht für bestehende Lagerbestände im Ausland schaffen.
- Neue 0,1 %-De-minimis-Regel für Seltene Erden aus China: Es wurde ein neuer, spezifischer Schwellenwert eingeführt. Im Ausland hergestellte Produkte (z. B. Permanentmagnete und deren Folgeprodukte), die wertmäßig 0,1 % oder mehr an spezifizierten Seltenerd-Materialien chinesischen Ursprungs enthalten, unterliegen ab dem 1. Dezember 2025 den chinesischen Exportkontrollen.
- Umfassende Abdeckung ganzer Wertschöpfungsketten: Die neuen Kontrollen beschränken sich nicht auf Fertigprodukte. Sie erstrecken sich auch auf vorgelagerte Bereiche und umfassen kritische Produktions- und Verarbeitungsanlagen, Rohstoffe und zugehörige Technologien für Seltene Erden (Mitteilung 56/2025), Lithiumbatterien und Graphitanodenmaterialien (Mitteilung 58/2025). China verstärkt damit seine Kontrolle über gesamte industrielle Ökosysteme.
- Verschärfter Dokumentations- und Compliance-Aufwand: Unternehmen müssen nun den Ursprung und den Wert des Seltenerd-Anteils in ihren Stücklisten (BOMs) akribisch nachverfolgen. Dies erfordert verlässliche Lieferantenerklärungen, detaillierte Wertkalkulationen und umfassende Endverbleibserklärungen, um Genehmigungsanträge zu stützen oder genehmigungsfreie Lieferungen zu rechtfertigen.
Überblick über die Mitteilungen
- Mitteilung 55/2025: Führt Exportkontrollen für spezifizierte industrielle superharte Materialien ein, einschließlich bestimmter Qualitäten von synthetischen Diamantpulvern, Einkristallen, Diamantdrahtsägen, Schleifscheiben sowie zugehöriger Produktionsanlagen und -technologie.
- Mitteilung 56/2025: Etabliert umfassende Kontrollen über die Wertschöpfungskette von Seltenen Erden. Dies umfasst Anlagen für den Abbau und die Verarbeitung sowie wichtige Roh- und Hilfsstoffe (z. B. spezifische Extraktionsmittel).
- Mitteilung 57/2025: Zielt auf spezifische mittlere und schwere Seltenerdelemente und deren verwandte Produkte ab, darunter Holmium (Ho), Erbium (Er), Thulium (Tm), Europium (Eu) und Ytterbium (Yb) in verschiedenen Formen wie Metalle, Legierungen und Verbindungen.
- Mitteilung 58/2025: Stellt leistungsstarke Lithium-Ionen-Batterien, kritische Kathoden- und Anodenmaterialien (LFP, ternäre Vorprodukte, künstliches Graphit) sowie deren zugehörige Produktionsanlagen und Technologien unter Exportkontrolle. Begleitet Mitteilung 28/2025, die schon im Juli dieses Jahres weitreichende Exportkontrollen für Technologien im Bereich der Lithium-Ionen-Batterien und Kathoden unter dem Foreign Trade Law eingeführt hatte.
- Mitteilung 61/2025: Führt ein formelles extraterritoriales oder „Re-Export“-Kontrollregime für bestimmte Seltenerd-Güter ein. Es erfasst: (1) im Ausland hergestellte Güter mit ≥0,1 % weiter spezifizierten Seltenerd-Anteil chinesischen Ursprungs; (2) im Ausland hergestellte Güter, die mit chinesischer Seltenerd-Technologie produziert wurden; und (3) den Re-Export spezieller Seltenerd-Güter chinesischen Ursprungs.
- Mitteilung 62/2025: Unterwirft eine breite Palette von Technologien im Zusammenhang mit Seltenen Erden der Exportkontrolle, einschließlich solcher für Abbau, Raffination, Verhüttung, Magnetherstellung und Recycling. Die Definition von „Export“ ist weit gefasst und schließt auch IP-Lizenzierung und gemeinsame Forschung und Entwicklung ein.
Die Mitteilungen im Detail
A. Mitteilungen 55, 56, 57 & 58/2025 – Neue Kontrollen für Dual-Use-Güter
Diese vier Mitteilungen fügen der chinesischen Ausfuhrliste für Dual-Use-Güter neue Kategorien von Materialien und Anlagen hinzu.
- Was wird kontrolliert? Die Kontrollen umfassen eine Reihe strategisch wichtiger Materialien und Anlagen. Dazu gehören spezifische Qualitäten von synthetischem Diamant (Mitteilung 55), die in der Halbleiterindustrie und Präzisionsfertigung verwendet werden; eine breite Palette von Anlagen für den Abbau, die Trennung und die Herstellung von Magneten aus Seltenen Erden sowie Roh- und Hilfsstoffe für Seltene Erden (Mitteilung 56); fünf spezifische mittelschwere bis schwere Seltenerdmetalle und ihre Derivate (Mitteilung 57); sowie leistungsstarke Lithium-Ionen-Batterien (gravimetrische Energiedichte ≥300 Wh/kg), spezifische LFP-Kathodenmaterialien (Pressdichte ≥2.5 g/cm³ und spezifische Kapazität ≥156 mAh/g), ternäre Vorprodukte, künstliche Graphitanodenmaterialien und deren Produktionsanlagen (Mitteilung 58).
- Wer ist betroffen? Europäische und deutsche Hersteller, Importeure und Händler, die diese Materialien oder Anlagen aus China beziehen, sind nun direkt betroffen, da solche Transaktionen einer chinesischen Exportgenehmigungspflicht unterliegen. Auch nachgelagerte Unternehmen in den Sektoren Automobil, Halbleiter, erneuerbare Energien, Elektronik und moderner Maschinenbau werden durch mögliche Störungen in ihrer Lieferkette indirekt betroffen sein.
- Auslöser und Schwellenwerte: Die Kontrollen werden durch spezifische technische Parameter ausgelöst. Beispielsweise gilt die Kontrolle für Lithium-Ionen-Batterien nur für solche mit einer gravimetrischen Energiedichte von ≥300 Wh/kg. Unternehmen müssen ihre Produkte anhand dieser detaillierten technischen Spezifikationen klassifizieren.
- Hinweise zu Lizenzierung und Dokumentation: Für jeden Export aus China müssen Exporteure prüfen, ob ihr Gut kontrolliert wird. Wenn ja, ist ein Genehmigungsantrag beim MOFCOM erforderlich, der durch Endverbleibserklärungen und technische Dokumentationen gestützt wird. Für Güter, die die Kontrollschwellenwerte knapp unterschreiten, muss in der Zollanmeldung ausdrücklich "kein kontrolliertes Gut" angegeben und die spezifischen Parameter müssen aufgeführt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Inkrafttreten: Diese vier Mitteilungen treten formell am 8. November 2025 in Kraft.
B. Mitteilung 61/2025 – Extraterritoriale Kontrollen für Seltenerd-Güter im Ausland
Dies ist wohl die folgenreichste Mitteilung, insbesondere für nachgelagerte Akteure in globalen Lieferketten, da sie einen formellen Rahmen für extraterritoriale Kontrollen für bestimmte Seltenerd-Materialien und deren Derivate schafft. Die Maßnahme führt eine chinesische Genehmigungspflicht für ausländische Unternehmen bei Re-Export-Transaktionen ein, die außerhalb Chinas stattfinden und bestimmte Seltenerd-Güter betreffen:
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Welche Güter werden kontrolliert? Die kontrollierten Güter, die in Anhang I der Mitteilung aufgeführt sind, sind in zwei Teile gegliedert. Sie umfassen hauptsächlich die mittelschweren und schweren Seltenerd-Güter, die durch die Mitteilung 18 (April 2025) in die chinesische Dual-Use-Liste aufgenommen wurden, und nicht die neuen Güter aus Mitteilung 57.
- Teil I – Primäre Seltenerd-Materialien und -Legierungen: einschließlich Samarium, Dysprosium, Gadolinium, Terbium, Lutetium, Scandium, Yttrium sowie bestimmte Legierungen und Oxide.
- Teil II – Nachgelagerte Produkte und abgeleitete Materialien:
a. Seltenerd-Permanentmagnetwerkstoffe, einschließlich Samarium-Kobalt- und Terbium/Dysprosium-haltiger NdFeB-Magnete, sowie Teile, Komponenten und Baugruppen, die diese Magnete enthalten.
b. Seltenerd-Sputtertargets, die die oben genannten Elemente oder Legierungen enthalten.
Bemerkenswert ist, dass die Kontrollliste über Roh- und verarbeitete Materialien (wie unter Mitteilung 18/2025) hinausgeht und erstmals explizit nachgelagerte Teile, Komponenten und Baugruppen erfasst, die spezifizierte Seltenerd-Permanentmagnete enthalten. Sputtertargets und andere verwandte Güter unterliegen keiner solchen Erweiterung, was den gezielten strategischen Fokus auf bestimmte Lieferketten widerspiegelt. -
Drei kontrollierte Kategorien von Auslandstransaktionen:
a. Im Ausland hergestellte Güter mit chinesischem Inhalt: Spezifizierte Produkte (gelistet in Teil II von Anhang I), die im Ausland hergestellt werden und Seltenerd-Materialien chinesischen Ursprungs (gelistet in Teil I von Anhang I) enthalten, wenn dieser Anteil 0,1 % oder mehr des Gesamtwerts des Produkts ausmacht.Die neue 0,1-%-Regel verändert die bisherige Compliance-Landschaft für betroffene ausländische „Endverwender“ und potenziell weitere nachgelagerte Akteure – insbesondere bei weiterführenden Verarbeitungen.
Vor Mitteilung 61 wurden Endverwender, die kontrollierte Rohmaterialien Seltener Erden oder Magnete importierten und diese zur Herstellung tiefgehend verarbeiteter Folgeprodukte (z. B. Motoren oder Sensoren) nutzten, nach ECL und MOFCOM-Praxis im Regelfall als „Endverwender“ behandelt und mussten lediglich eine Endverwender-/Endverwendungs-Erklärung vorlegen. Nachfolgende Transfers oder Re-Exporte dieser weiterverarbeiteten Waren unterlagen grundsätzlich keinen chinesischen Re-Exportkontrollen – ausgenommen besondere Fälle, etwa Lieferungen an US-militärische Endverwender gemäß Mitteilung 46 (2024).
Mitteilung 61 könnte dieses Prinzip für magnetbezogene Güter grundlegend ändern: Ausländische Unternehmen, die bislang nur als „Endverwender“ oder nachgelagerte Kunden agierten, benötigen für die Auslandsfertigung und den Re-Export relevanter nachgelagerter Produkte gegebenenfalls zusätzliche Genehmigungen, sofern der wertmäßige Anteil der Seltene-Erden chinesischen Ursprungs die 0,1 %-Schwelle erreicht oder übersteigt – unabhängig von Produktkomplexität oder Integrationsgrad.
b. Im Ausland hergestellte Güter unter Verwendung chinesischer Technologie: Güter, die im Ausland unter Verwendung kontrollierter chinesischer Technologie zur Extraktion, Verhüttung oder Magnetherstellung von Seltenen Erden produziert werden.
c. Re-Export von Gütern chinesischen Ursprungs: Der einfache Re-Export oder Transfer von kontrollierten Seltenerd-Gütern chinesischen Ursprungs zwischen Drittländern. Diese Kategorie deckt wohl im Allgemeinen Seltenerd-Produkte chinesischen Ursprungs in ihrer ursprünglichen Form ohne wesentliche Umwandlung oder Verarbeitung ab, auch wenn der genaue Anwendungsbereich aktuell unklar bleibt. - Re-Export vs. Inlandstransfer im Ausland: Eine wichtige Frage im Rahmen der Mitteilung 61 ist, ob die Genehmigungspflicht für ausländische Unternehmen auf grenzüberschreitende Transfers (z. B. von Deutschland nach Frankreich) beschränkt ist oder auch für inländische Transfers innerhalb desselben Landes (z. B. innerhalb Deutschlands) gilt. Da noch keine offizielle Leitlinie zur Klärung dieses Punktes vorliegt, bleibt der genaue Anwendungsbereich unsicher. Ein umsichtiger Compliance-Ansatz könnte daher nahelegen, auch Inlandstransfers an neue Empfänger zu prüfen, insbesondere in sensiblen Lieferketten oder bei sensitiver Endverwendung bzw. sensitivem Endverwender, wie etwa bei militärischen Anwendungen.
- Warnsignale bei Endverwendung/Endverwender: Genehmigungsanträge werden im Kontext der Mitteilung 61 grundsätzlich für Transfers an alle ausländischen militärischen Nutzer (jeglicher Nationalität) oder an Entitäten auf Chinas „ECL Blacklist oder Watchlist“ (und deren zu ≥50 % gehaltene Tochtergesellschaften) abgelehnt. Anträge für Endverwendungen im Zusammenhang mit fortschrittlichen Halbleitern (Logikchips mit 14 Nanometern oder weniger, oder Speicherchips mit 256 Lagen oder mehr) oder KI mit potenziellem militärischem Nutzen unterliegen einer strengen Einzelfallprüfung.
- Was jetzt zu tun ist:
- Lieferketten analysieren: Identifizieren Sie unverzüglich alle Produkte, die gelistete Seltenerd-Materialien enthalten, und bestimmen Sie deren Herkunft.
- Wertkalkulationen durchführen: Berechnen Sie für im Ausland hergestellte Güter den prozentualen Wert des Seltenerd-Anteils chinesischen Ursprungs, um zu prüfen, ob der De-minimis-Schwellenwert von 0,1 % erreicht wird.
- Lagerbestände überprüfen: Bewerten Sie bereits außerhalb Chinas gelagerte Seltenerd-Güter chinesischen Ursprungs, da deren Weitergabe nun eine Genehmigung erfordern könnte.
- Compliance-Hinweise umsetzen: Stellen Sie sicher, dass die verpflichtende „Declaration of Compliance (Konformitätserklärung)“ in der Lieferkette für alle relevanten Transaktionen weitergegeben wird.
- Lieferketten analysieren: Identifizieren Sie unverzüglich alle Produkte, die gelistete Seltenerd-Materialien enthalten, und bestimmen Sie deren Herkunft.
- Zeitplan und Umsetzung: Mitteilung 61 hat einen gestaffelten Einführungszeitplan.
- Die Kontrolle über den Re-Export von Gütern chinesischen Ursprungs (Kategorie 3) trat sofort am 9. Oktober 2025 in Kraft. Inwieweit nachgelagerte Produkte chinesischen Ursprungs unter Kategorie 3 fallen und somit bereits betroffen wären, ist derzeit unklar; die Struktur der Mitteilung und das Zusammenspiel mit der neuen De-minimis-Regel in Kategorie 1 deuten jedoch darauf hin, dass sie im Allgemeinen unter das Regime und den Zeitplan für Kategorie 1 fallen dürften. Es bleibt abzuwarten, wie sich das MOFCOM in dieser Frage positionieren wird.
- Die Kontrollen für im Ausland hergestellte Güter mit Seltenerd-Anteil chinesischen Ursprungs (Kategorie a) und für im Ausland unter Verwendung chinesischer Technologien hergestellte Güter (Kategorie b) treten am 1. Dezember 2025 in Kraft.
- Nach bisheriger Praxis ist eine rückwirkende Anwendung auf Re-Exporte chinesischer Seltene-Erden-Güter wahrscheinlich, die sich bereits vor Veröffentlichung im Ausland befanden.
- Die Kontrolle über den Re-Export von Gütern chinesischen Ursprungs (Kategorie 3) trat sofort am 9. Oktober 2025 in Kraft. Inwieweit nachgelagerte Produkte chinesischen Ursprungs unter Kategorie 3 fallen und somit bereits betroffen wären, ist derzeit unklar; die Struktur der Mitteilung und das Zusammenspiel mit der neuen De-minimis-Regel in Kategorie 1 deuten jedoch darauf hin, dass sie im Allgemeinen unter das Regime und den Zeitplan für Kategorie 1 fallen dürften. Es bleibt abzuwarten, wie sich das MOFCOM in dieser Frage positionieren wird.
C. Mitteilung 62/2025 – Kontrollen von Technologien für Seltene Erden
Diese Mitteilung verschärft die Kontrollen über die Technologie, die Chinas Vormachtstellung im Bereich der Seltenen Erden untermauert.
- Was wird kontrolliert? Die Kontrolle erstreckt sich auf den Export von Technologien und technischen Daten (Zeichnungen, Prozessparameter usw.) im Zusammenhang mit dem gesamten Lebenszyklus Seltener Erden: Abbau, Trennung, Verhüttung, Magnetherstellung und Recycling.
- Wer ist betroffen? Dies betrifft europäische und deutsche Unternehmen, die an Joint Ventures, F&E-Kooperationen, Technologielizenzierungen oder technischer Beratung mit chinesischen Partnern im Seltenerd-Sektor beteiligt sind. Es betrifft auch die Einstellung chinesischer technischer Experten.
- Weite Definition von „Export“: Die Mitteilung stellt klar, dass ein Technologie-„Export“ nicht auf einen physischen Transfer beschränkt ist. Er umfasst auch die Bereitstellung von Technologie an ausländische Personen oder Entitäten durch IP-Lizenzierung, Investitionen, gemeinsame Forschung, Beratung oder Arbeitsverhältnisse, sei es innerhalb oder außerhalb Chinas.
- Auffangtatbestand (Catch-all):
Auch für nicht gelistete Güter oder Technologien ist eine Genehmigung erforderlich, wenn der Ausführer weiß, dass diese für – oder in erheblichem Maße zur – ausländischen Produktion im Bereich Seltener Erden verwendet werden. Dies begründet erhebliche Due-Diligence-Pflichten.
- Was jetzt zu tun ist:
- F&E- und JV-Vereinbarungen überprüfen: Prüfen Sie alle Formen der technischen Zusammenarbeit mit chinesischen Entitäten sorgfältig auf potenzielle Genehmigungspflichten.
- Technologietransfers bewerten: Analysieren Sie alle Kanäle, über die kontrollierte technische Informationen übertragen werden könnten, einschließlich Mitarbeiterschulungen und grenzüberschreitendem Datenaustausch.
- F&E- und JV-Vereinbarungen überprüfen: Prüfen Sie alle Formen der technischen Zusammenarbeit mit chinesischen Entitäten sorgfältig auf potenzielle Genehmigungspflichten.
- Inkrafttreten: Diese Mitteilung trat am Tag ihrer Veröffentlichung, dem 9. Oktober 2025, in Kraft.
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