Januar 2026 Blog

China untersagt Ausfuhren von Dual-Use-Gütern an japanisches Militär und weitet Re-Export-Verbote aus

MOFCOM Mitteilung 1/2026 ähnelt Mitteilung 46/2024 – und geht darüber hinaus; sofortige Wirkung; Re-Export-Verbot für Güter chinesischen Ursprungs

Kurzfassung

  • Mitteilung 1/2026 untersagt die Ausfuhr aller Dual-Use-Güter an japanische militärische Endverwender, für militärische Endverwendungen sowie „alle sonstigen Endverwendungen, die zu Japans militärischen Fähigkeiten beitragen.“ mit sofortiger Wirkung (6. Januar 2026).
  • Re-Export-Klausel: Unternehmen und Personen weltweit, die Dual-Use-Güter chinesischen Ursprungs unter Verstoß gegen diese Regelung nach Japan transferieren oder liefern, haften nach chinesischem Recht.
  • Parallele zu Mitteilung 46/2024 (USA): Verbot von Dual-Use-Gütern für US-militärische Endverwender/Endverwendungen mit extraterritorialer Re-Export-Haftung. Wesentlicher Unterschied: Die Japan-Maßnahme enthält die neue, weiter gefasste Formulierung „Beitrag zu militärischen Fähigkeiten“.
  • Keine güterbezogenen Verbote: Anders als die mittlerweile ausgesetzte zweite Klausel der Mitteilung 46/2024 (Gallium/Germanium für alle US-Empfänger, ausgesetzt durch Mitteilung 72/2025) enthält Mitteilung 1/2026 keine pauschalen Materialverbote.
  • Compliance-Schwerpunkte: Verstärktes Screening japanischer Endverwender; Prüfung des „Beitrags zu militärischen Fähigkeiten“ bei Auftragnehmern, Forschungseinrichtungen und Systemintegratoren; Überprüfung von Inhalten chinesischen Ursprungs und Re-Export-Wegen.

Inhalt der Mitteilung 1/2026

Klausel Inhalt
Klausel 1 (Materielles Verbot) Alle Dual-Use-Güter sind für japanische militärische Endverwender, militärische Endverwendungen und alle sonstigen Endverwendungen, die zu Japans militärischen Fähigkeiten beitragen, verboten
Klausel 2 (Re-Export-Haftung) Organisationen und Personen in jedem Land/jeder Region, die Dual-Use-Güter chinesischen Ursprungs unter Verstoß nach Japan transferieren, werden rechtlich zur Verantwortung gezogen
Inkrafttreten Tag der Verkündung (6. Januar 2026)

Vergleich: Mitteilung 1/2026 (Japan) vs. Mitteilung 46/2024 (USA)

Gemeinsamer Kern:

  • Pauschales Verbot der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern an militärische Endverwender/Endverwendungen des Ziellandes
  • Re-Export-Verbot für Dual-Use-Güter chinesischen Ursprungs

Wesentliche Abweichungen:

Element Mitteilung 46/2024 (USA) Mitteilung 1/2026 (Japan)
Militärverbot Alle Dual-Use-Güter für US-militärische Endverwender/Endverwendungen Alle Dual-Use-Güter für japanische militärische Endverwender/Endverwendungen
Erweiterte Formulierung und alle sonstigen Endverwendungen, die zu Japans militärischen Fähigkeiten beitragen“
Güterbezogenes Verbot Gallium, Germanium, Antimon, superharte Materialien für alle US-Empfänger (Klausel 2) – ausgesetzt durch Mitteilung 72/2025 Keines
Re-Export-Klausel Ja (Art. 49 Dual-Use-Verordnung) Ja (identische Struktur)

Praktische Konsequenz: Der Anwendungsbereich für Japan könnte bei „Endverwendungen“ weiter sein, auch ohne güterbezogene Verbote.

Auslegung der neuen Formulierung: „alle sonstigen Endverwendungen, die zu Japans militärischen Fähigkeiten beitragen“

Diese Formulierung scheint das Verbot über direkte militärische Endverwender hinaus auf die breitere verteidigungsindustrielle Basis auszudehnen. Sie erfasst wahrscheinlich jede Transaktion, bei der die Endverwendung – auch wenn nominell zivil – in Japans Verteidigungsökosystem einfließt, einschließlich Fertigung bei Rüstungsunternehmen, staatlich finanzierter F&E an Universitäten oder Forschungseinrichtungen sowie Systemintegration für Plattformen mit militärischen Anwendungen. Bislang wurden keine offiziellen MOFCOM-Leitlinien veröffentlicht; eine konservative Herangehensweise ist ratsam.

Wichtige Risikoindikatoren umfassen Finanzierung durch Japans Verteidigungsministerium (MOD) oder Japans Selbstverteidigungsstreitkräfte (JSDF), Verträge mit Bezug zu Verteidigungsprogrammen, Verschlusssachen sowie Exportlizenzbegründungen mit Hinweisen auf Verteidigungsanwendungen. Unternehmen sollten die Endverwendungsprüfung dokumentieren, wo immer zivile Darstellungen indirekt Verteidigungsfähigkeiten unterstützen könnten.

Re-Export: Was bedeutet das?

  • Definition in diesem Kontext: Jeder Transfer von Dual-Use-Gütern chinesischen Ursprungs außerhalb Chinas durch nicht-chinesische Akteure nach Japan – unter Verstoß gegen die Maßnahme – kann eine Haftung nach chinesischem Recht auslösen.
  • Mitteilung 1/2026 übernimmt die extraterritoriale Stoßrichtung des letzten Absatzes der Mitteilung 46/2024 (basierend auf Art. 49 der Dual-Use-Verordnung).
  • Hinweis: Das formelle Re-Export-Regime für Seltene Erden nach Mitteilung 61/2025 und die 0,1%-De-minimis-Schwelle sind durch Mitteilung 70/2025 bis zum 10. November 2026 ausgesetzt; Mitteilung 1/2026 steht für sich allein und importiert keine De-minimis-Schwelle.

 „Chinesischer Ursprung“ unter Mitteilung 1/2026

Die Re-Export-Klausel (Klausel 2) sanktioniert streng den Transfer von Dual-Use-Gütern „mit Ursprung in der Volksrepublik China“. Europäische Hersteller könnten, um das Re-Export-Verbot zu vermeiden, die Argumentation darauf stützen, dass ein Produkt nicht chinesischen Ursprungs ist.

Vorläufige Auslegung (Keine spezifische Leitlinie zu Mitteilung 1/2026): In Übereinstimmung mit der MOFCOM-Praxis unter Mitteilung 46/2024 und Mitteilung 18/2025 kann der „chinesische Ursprung“ eines Dual-Use-Guts durch wesentliche Verarbeitung im Ausland unterbrochen werden.

  • Das Argument der „tiefgehenden Verarbeitung“: Dieses Konzept stammt hauptsächlich aus MOFCOM-Q&As zu Seltenerd-Magneten, die klarstellten, dass „tiefgehend verarbeitete Produkte“ (z.B. Motoren oder elektronische Geräte mit Magneten) nicht unter das Kontrollregime für das Rohmaterial fallen. Rechtliche Argumente, die diese Position stützen – einschließlich Definitionen in den Allgemeinen Hinweisen der Dual-Use-Liste, die die Kontrolle auf Komponenten beschränken, die „entnommen und für andere Zwecke verwendet werden können“ – konnten wohl auch im Rahmen der Frage des „VRC-Ursprungs“ unter Mitteilung 46/2024 zur Geltung gebracht werden und könnten potenziell auch auf Mitteilung 1/2026 angewendet werden. Es empfiehlt sich jedoch, zukünftige MOFCOM-Leitlinien abzuwarten.
  • Anwendung auf Japan: Wenn ein europäisches Unternehmen chinesische Dual-Use-Komponenten (z.B. Sensoren, Magnete) importiert und diese in Europa zu einem wesentlich anderen neuen Produkt (z.B. einer kompletten Maschine oder einem Fahrzeug) verarbeitet, könnte argumentiert werden, dass das Endprodukt nicht mehr „chinesischen Ursprungs“ ist und daher nicht unter das Re-Export-Verbot fällt.

Vorsicht: Dies dürfte weiterhin eine risikobasierte Einzelfallbeurteilung bleiben. Eine belastbare Ursprungsdokumentation erscheint ratsam, da der „VRC-Ursprung“ in sensiblen Japan-bezogenen Fällen potenziell breiter ausgelegt werden könnte, insbesondere wenn kontrollierte Unterkomponenten identifizierbar und funktionsbestimmend bleiben.

Was Mitteilung 1/2026 NICHT enthält

  • Keine Liste spezifischer Produktkategorien über „Dual-Use-Güter“ hinaus und insofern auch kein güterspezifisches Verbot „für alle japanischen Unternehmen“ (anders als die nun ausgesetzte Klausel 2 der Mitteilung 46)
  • Keine Schwellenwerte (z.B. 0,1% De-minimis)

Unmittelbare Compliance-Anforderungen

Screening japanischer Käufer und Empfängerketten auf:

  • Militärische Endverwender (JSDF, MOD, Beschaffungsbehörden)
  • Rüstungsunternehmen, Systemintegratoren, Forschungseinrichtungen mit Verbindung zu Militärprogrammen
  • Zivile Endverwendungen, die glaubhaft „zu militärischen Fähigkeiten beitragen“

Dokumentation verschärfen:

  • Endverwendungsfragebögen für Japan-Lieferungen aktualisieren
  • Nichtumgehungsklauseln mit Verweis auf Mitteilung 1/2026 verlangen
  • Vertragliche Zusicherungen und Gewährleistungen verstärken

Re-Export-Risikomanagement:

  • Dual-Use-Inhalte chinesischen Ursprungs für im Ausland gefertigte Waren für Japan identifizieren
  • Prüfen, ob wesentliche Transformation nachweisbar ist
  • Falls nicht, Japan-Re-Exporte bei militärischem Beitragsrisiko vermeiden

Vorbereitung auf Vorfälle:

  • Internen Eskalationskanal einrichten, wenn Japan und Verteidigung beide betroffen sind

Hinweis zu Quellen und Auslegung

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wurden keine offiziellen Durchführungshinweise veröffentlicht. Die Auslegungen sind vorläufig und basieren auf dem Text der Mitteilung 1/2026, Parallelen zur Mitteilung 46/2024, Mitteilung 72/2025 und der MOFCOM-Praxis. Die offizielle MOFCOM-Mitteilung ist abrufbar unter: https://www.mofcom.gov.cn/zwgk/zcfb/art/2026/art_8990fedae8fa462eb02cc9bae5034e91.html

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