Juni 2021 Blog

Faites vos jeux! Neuer Glücks­spiel­staats­vertrag tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft

Zum 1. Juli 2021 tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Kraft, der zum Teil neue bundesweite Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen festlegt. Zentrale Neuregelung ist vor allem die Legalisierung von bislang verbotenem Online-Glücksspiel. Im Folgenden werden die für den Glücksspielmarkt wesentlichen Änderungen im Überblick zusammengestellt.

Legalisierung des Online-Glücksspiels

Bis auf den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet verboten. Dieses sog. Totalverbot wird mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 weiter aufgebrochen. Unter bestimmten Bedingungen sind nunmehr auch die Veranstaltung und der Eigenvertrieb von Online-Casinospielen, virtuellen Automatenspielen und Online-Poker im Internet möglich, um Spielerinnen und Spielern eine legale und sichere Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen zu bieten. Alle anderen Formen des Glücksspiels im Internet bleiben allerdings weiterhin verboten, so dass etwa die Vermittlung von virtuellem Automatenspiel, Online-Casinos und Online-Poker auch künftig nicht erlaubnisfähig ist.

Der Grad der Liberalisierung bei dem nach neuem Recht zulässigen Online-Glücksspiel unterscheidet sich je nach Glücksspielform. Während virtuelle Automatenspiele und Online-Poker in allen Bundesländern und für eine unbegrenzte Anzahl von privaten Anbietern erlaubt werden können, bleibt die Anzahl der Anbieter von Online-Casinospielen beschränkt. Analog zu den Regelungen für die terrestrischen Spielbanken können die einzelnen Länder zukünftig in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet Online-Casinospiele veranstalten oder (mindestens) eine Konzession für die Veranstaltung dieser Spiele erteilen. Die Anzahl der Konzessionen für Online-Casinospiele ist auf die Anzahl der Konzessionen für stationäre Spielbanken beschränkt – genauer: die Anzahl, welche das jeweilige Land zum Stichtag 17. Januar 2020 für Spielbanken vergeben konnte.

Erhöhte Anforderungen an die Glücksspielanbieter zur Verringerung der Spielsuchtgefahr

Um den Spielerschutz in diesem erweiterten Glücksspielmarkt gewährleisten zu können, sieht der Glücksspielstaatsvertrag 2021 verschiedene Maßnahmen vor, die vor allem erhöhte Anforderungen an Glücksspielanbieter mit sich bringen. Zunächst wird die bisherige zentrale Spielersperrdatei erweitert, die künftig auch Spielhallen, Gaststätten und Örtlichkeiten von Buchmachern mit Geldspielgeräten umfasst. Zudem soll ein individuelles Einzahlungslimit für Spielerinnen und Spieler im Internet festgelegt werden, das für alle Anbieter gültig ist und grundsätzlich 1.000 Euro im Monat nicht überschreiten darf. Zur Überwachung dieses anbieterübergreifenden Einzahlungslimits wird eine zentrale Datei (sog. Limitdatei) unterhalten. Aus Gründen des Spielerschutzes bleibt das parallele Spielen von Glücksspielen im Internet unzulässig. Um ein anbieterübergreifendes paralleles Spiel im Internet zu verhindern, ist die Errichtung einer weiteren zentralen Datei vorgesehen, an die sich die Erlaubnisinhaber anschließen müssen. Veranstalter von Sportwetten, Online-​Casinospielen, Online-​Poker und virtuellen Automatenspielen im Internet müssen darüber hinaus ein technisches System einrichten und betreiben (sog. Safe-Server), welches sämtliche für die Durchführung der Glücksspielaufsicht erforderlichen Daten erfasst und eine jederzeitige elektronische Kontrolle durch die zuständige Aufsichtsbehörde ermöglichen muss.

Überarbeitete Werberegulierung

Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde auch die Werberegulierung überarbeitet, wobei wesentliche Vorschriften aus der bisherigen Werberegulierung übernommen und um Regelungen für die erstmals erlaubnisfähigen Spielformen ergänzt worden sind. Die Werberegulierung orientiert sich grundsätzlich an dem Risikopotenzial der beworbenen Glücksspiele: Je höher das Risikopotenzial der beworbenen Glücksspiele, desto restriktiver ist die Werbung hierfür zu handhaben. Nachfolgend sollen einige der wesentlichen Regulierungsmaßnahmen im Bereich der Glücksspielwerbung hervorgehoben werden:

  • Das grundsätzliche Werbeverbot mit Erlaubnisvorbehalt für TV- und Internetwerbung wird abgeschafft.
  • Werbung für unerlaubte Glücksspiele bleibt ausnahmslos verboten.
  • Für erlaubte Anbieter sind in der glücksspielrechtlichen Erlaubnis Inhalts- und Nebenbestimmungen zur Ausgestaltung der Werbung aufzunehmen.
  • Werbung für Glücksspiele über Telekommunikationsanlagen, insbesondere durch Anrufe des Veranstalters, ist weiterhin verboten.
  • Werbung darf sich nicht an Minderjährige oder ähnlich gefährdete Spieler, insbesondere Spielsüchtige oder Spielsuchtgefährdete, als Zielgruppe richten.
  • Ihre grundsätzliche Grenze findet die Werbung für Glücksspiel dort, wo sie den glücksspielstaatsvertraglichen Zielen zuwiderläuft oder übermäßig ist.
  • Auch irreführende Werbung ist weiterhin verboten. Ergänzend hierzu dürfen die Ergebnisse von Glücksspielen nicht als durch den Spieler beeinflussbar oder als Lösung für finanzielle Probleme dargestellt werden. Auch der Eindruck, dass der Verzicht auf Glücksspiel abwertend erscheint bzw. die Teilnahme an Glücksspielen fördere den eigenen sozialen Erfolg, ist als irreführend unzulässig. Darüber hinaus darf das Glücksspiel auch nicht als Gut des täglichen Lebens erscheinen.
  • Ebenfalls darf Werbung nicht den Anschein erwecken, ein redaktionell gestalteter Inhalt zu sein (sog. „Native Advertising“), um den Eindruck zu vermeiden, es handele sich um einen unabhängigen, sachlich berichtenden Inhalt.
  • Für die reinen Internet-Glücksspielformen darf täglich zwischen 6:00 und 21:00 Uhr im Rundfunk (Fernsehen und Radio) und im Internet nicht geworben werden.
  • Unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung von Sportereignissen ist daneben keine Werbung für Wetten auf dieses Sportereignis auf dem übertragenden Kanal zulässig, dies erfasst auch Pausen des übertragenen Spiels.

Errichtung einer Gemeinsamen Glücksspielaufsichtsbehörde der Länder

Eine weitere maßgebliche Neuerung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ist die Errichtung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Diese wird zur Wahrnehmung der Aufgaben der Glücksspielaufsicht insbesondere im Bereich des Internets zum 1. Juli 2021 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-​Anhalt errichtet. Zunächst wird die erst im Aufbau befindliche Anstalt nur für die Beobachtung der Entwicklungen des Glücksspielmarktes und der Glücksspielforschung sowie die Förderung der Glücksspielforschung zuständig sein. Am 1. Juli 2022 übernimmt die Anstalt Aufgaben im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Zahlungsunterbindung und dem sogenannten IP-​Blocking. Die übrigen Aufgaben gehen zum 1. Januar 2023 auf die Anstalt über.

Dr. Michael Kleiber, Rechtsanwalt
Hamburg

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