Mai 2014 Blog

Israel: Gesetz zur Förderung des Wettbewerbs und zur Einschränkung von Konzentrationen lässt Chancen für Investoren erwarten

Nach annähernd 2-jähriger Vorbereitungszeit hat das israelische Parlament im Dezember das Gesetz zur Förderung des Wettbewerbs und zur Einschränkung von Konzentrationen verabschiedet.

Hintergrund des Gesetzes war die Preisentwicklung insbesondere für Lebensmittel und Wohnraum, die trotz guten und andauernden Wirtschaftswachstums für große Teile der Bevölkerung zu einem Problem geworden war und 2011 und 2012 zu Sozialprotesten geführt hatte. Diese Proteste richteten sich maßgeblich gegen die so genannten „Tycoons“, eine überschaubare Gruppe von Investoren, denen nachgesagt wird, etwa 30% der Wirtschaft zu kontrollieren. Gegenstand des Gesetzes ist daher vornehmlich die wirtschaftliche Entflechtung, und zwar mit dreierlei Zielrichtung:

Erstens sollen pyramidenartige Konzernstrukturen gelisteter Unternehmen aufgebrochen werden, die es nach Auffassung der Befürworter des Gesetzes einer überschaubaren Gruppe von Playern erlauben, Konzerne mit verhältnismäßig geringem Eigenkapitaleinsatz zu kontrollieren. Insbesondere wurde kritisiert, dass dies solche Strukturen für Fehlentscheidungen einer kleinen Führungsgruppe anfällig macht, während das Risiko diejenigen tragen, die auf die Führung der Geschäfte nur kaum Einfluss nehmen können. Aus diesem Grunde gestattet das Gesetz daher künftig nur noch ein zweistufiges System (d.h. nur noch direkte Tochtergesellschaften unter der Holding), welches binnen sechs Jahren umgesetzt werden muss. Bereits binnen vier Jahren müssen die Strukturen auf ein dreistufiges System verflacht werden. Neue Beteiligungskonzerne dürfen ab sofort nur noch mit zweistufiger Struktur umgesetzt werden, d.h. Mutter und direkte Tochterunternehmen.

Das Gesetz dürfte insoweit sofortigen Einfluss auf den IDB Konzern haben, dessen Krise nachgesagt wird, letztlich den Ausschlag für die Verabschiedung des Gesetzes gegeben zu haben: Der Konzern weist bislang eine Struktur über mehrere Stufen auf: die IDB Holding, deren 100 %-ige Tochter IDB Development, die wiederum 44 % der Clal Versicherungsgesellschaft und 74 % der Discount Investment Corporation hält, die ihrerseits 44 % der Telefongesellschaft Cellcom, 48 % der Supermarktkette Super-Sol und 79 % einer Immobiliengesellschaft hält. Innerhalb von 4 Jahren muss die Discount Investment Corporation als Corporation auf der dritten Stufe ihre Beteiligungen auflösen und innerhalb von 6 Jahren sich der gesamte IDB Konzern auf 2 Stufen reduzieren.

Zweitens richtet sich das Gesetz gegen Verflechtungen der Realwirtschaft und des Finanzsektors. Vermieden werden soll künftig, dass de facto Personenidentität zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer besteht. Befürchtet werden als Folge solcher Verflechtungen Wettbewerbsverzerrungen; solche Verbindungen haben aber auch das Misstrauen der Anleger erregt. Das Gesetz bestimmt daher, dass große Unternehmen aus dem Bereich der Realwirtschaft (d.h. mit einem Jahresumsatz oder Kreditvolumen von 6 Milliarden Schekel, dies entspricht etwa 1,2 Milliarden Euro, oder einem Jahresumsatz von 2 Milliarden Schekel, also etwa 400 Millionen Euro, wenn es sich um ein Monopolunternehmen handelt) große Finanzunternehmen (deren Vermögenswerte mehr als 40 Milliarden Schekel, d.h. etwa 8 Milliarden Euro, betragen) in Zukunft nicht mehr kontrollieren dürfen. Großen Finanzunternehmen wiederum ist es nicht gestattet, mehr als 10% der Anteile eines Unternehmens aus dem Bereich der Realwirtschaft zu halten.

Auch insoweit dürfte das neue Gesetz sofortigen Einfluss auf bestimmte israelische Konglomerate haben, einschließlich wiederum des IDB Konzerns, der die Clal Versicherungsgesellschaft hält, mit der Folge, dass sich diese Konzerne entscheiden müssen, ob sie ihre Finanzinstitute oder ihre operativen Gesellschaften verkaufen oder auflösen. Auch diesbezüglich gewährt das Gesetz einen zeitlichen Spielraum von 4-6 Jahren zur Umsetzung. Aufgrund des Gesetzes hat Mehrheitseigner Zadik Bino bereits angekündigt, seinen Anteil an der Paz Oil Corporation zu verkaufen und seine 48 % Beteiligung an der First International Bank of Israel zu behalten.

Drittens befasst sich das Gesetz mit staatlichem Handeln. Dabei geht es insbesondere um die Wahrung der Chancengleichheit und der Vermeidung der Einflussnahme großer Konzerne in Verbindung mit der Vergabe von Aufträgen für Infrastrukturprojekte, Lizenzen oder dem Verkauf staatseigener Unternehmen.

Die Umsetzung des Gesetzes lässt zahlreiche Verkäufe israelischer Unternehmen erwarten, und zwar schon vor Ablauf der gesetzlichen Umsetzungsfrist von 4 bzw. 6 Jahren: Nach ersten Analysen werden israelische Großkonzerne wie etwa IDB, Kardan, Gazit-Globe oder die Israel Corporation etwa 30 bis 40 Firmen mit einem Wert von insgesamt ca. 20 Milliarden Euro veräußern müssen. Auch haben bereits einige Gruppen signalisiert, nicht bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist warten, sondern die Vorgaben schon alsbald umsetzen zu wollen. Die Medien berichten täglich.

Daraus ergeben sich Gelegenheiten für ausländische Investoren, insbesondere da nicht davon ausgegangen wird, dass ausreichendes israelisches Kapital zur Verfügung steht, um all diese Firmen zu erwerben. Ein im März 2014 eingebrachter Gesetzesvorschlag, der den Verkauf an ausländische Unternehmen einschränken soll, bezieht sich nur auf bestimmte strategisch wichtige Wirtschaftsgüter und nationale Naturschätze, so dass vorerst nicht von einer Einschränkung ausländischer Unternehmen bei dem Kauf israelischer Wirtschaftsunternehmen ausgegangen werden muss.

Für ein Engagement in Israel spricht möglicherweise auch die Entwicklung anderer „emerging markets“. Dies gilt – aus tagespolitischen Gründen – nicht nur für die Russische Föderation: Der IWF hat im vergangenen Herbst die Prognosen für die Schwellen- und Entwicklungsländer nach unten revidiert. Begründet wurde dies insbesondere mit der Verlangsamung der Konjunktur in den BRICS-Staaten Brasilien, Indien und China. Israel hingegen verzeichnet ein seit Jahren stabiles Wachstum.

Dr. Judith Taic, Rechtsanwältin, Frankfurt/Tel Aviv/New York

Christian Kusulis, Rechtsanwalt

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