Koalitionsvertrag 2025 und Klimaschutz: Neue Impulse für den Immobiliensektor
Die seit Mai 2025 amtierende Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat mit ihrem Koalitionsvertrag erste Weichen für den Klimaschutz im Gebäudesektor gestellt. Gleichzeitig stehen Immobilienakteure vor der Herausforderung, sich auf die verschärften EU-Vorgaben der novellierten Gebäuderichtlinie (EPBD) vorzubereiten. Dieser Beitrag gibt einen ersten Überblick über die zentralen Neuerungen, Bestandsvorgaben und geplanten Gesetzesänderungen.
Klimaziele: Kontinuität mit neuen Instrumenten
Die Regierung bekräftigt das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 und integriert erstmals explizit „negative Emissionen“ sowie CO2-Minderungen in europäischen Partnerländern in die Strategie. Die CO2-Bepreisung soll zentrales Steuerungsinstrument bleiben, wobei der Übergang vom nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in den EU-Emissionshandel (ETS 2) bis 2027 geplant ist.
Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden.
Den Gebäudesektor beurteilt die neue Regierung dabei als „zentral“ für die Erreichung der Klimaziele.
Für die Immobilienbranche bedeutet dies: Die betriebsbezogene CO2-Bilanzierung gewinnt weiter an Relevanz, insbesondere für Gewerbeimmobilien mit hohem Energieverbrauch.
Mietrecht: Modernisierung als Schlüssel
Die Mietpreisbremse bleibt bis 2029 erhalten, während Investitionen in energetische Sanierungen stärker umlagefähig werden sollen. Das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll reformiert, einfacher und „technologieoffener“ gestaltet werden.
EU-Gebäuderichtlinie: Neue Pflichten für Gewerbeimmobilien
Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275) wurde am 28. Mai 2024 in Kraft gesetzt und muss bis Mai 2026 in nationales Recht überführt werden.
Für Deutschland bedeutet dies:
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Sanierungspflichten für „Worst-Performer“
Ab 2030 müssen die 16 % energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude (Energieeffizienzklasse G) auf mindestens Klasse F saniert werden, bis 2033 gilt dies für weitere 10 % des Bestands.
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Ausstieg aus fossilen Heizsystemen
Ab 2025 ist die Förderung reiner fossil betriebener Heizungen untersagt (Art. 17 EPBD). Die Bundesregierung plant dazu eine Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das seit 2024 eine 65 %-Erneuerbaren-Quote für neue Heizungen vorsieht.
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Solarpflicht und Ladeinfrastruktur
Die Richtlinie sieht eine zeitlich gestaffelte Verpflichtung von Solaranlagen auf Wohn- und Nichtwohngebäuden vor. Zudem sind Ladepunkte für E-Fahrzeuge verpflichtend: Bürogebäude mit >10 Stellplätzen benötigen ab 2025 mindestens einen Ladepunkt.

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