September 2017 Blog

Kommission plant EU-weiten Rahmen für ausländische Direktinvestitionen

Kommission plant EU-weiten Rahmen für ausländische Direktinvestitionen

Nachdem bereits die Bundesregierung vor zwei Monaten die Regeln über die Kontrolle ausländischer Investitionen verschärft hat (wir berichteten: GvW-Newsletter Juli 2017), stellte nun am 13. September 2017 die EU-Kommission ihre Pläne für Neuregelungen beim Investitionsprüfverfahren vor.

Dabei handelt es sich nicht um ein EU-weit verbindliches und einheitliches System, denn den Mitgliedstaaten soll es weiterhin freistehen, ob und in welcher Form sie den Screeningprozess ausgestalten. Zurzeit haben zwölf der 28 EU-Staaten eigene Regeln für die Überprüfung von ausländischen Investitionen, darunter die fünf größten Volkswirtschaften der Union: Deutschland, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Italien und Spanien.

Der Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, ein Rahmensystem für die Mitgliedstaaten zur Überprüfung von ausländischen Investitionen zum Schutz von Sicherheit und öffentlicher Ordnung aufzubauen. Bevor die neue Verordnung in Kraft treten kann, müssen noch das Europäische Parlament und der Europäische Rat zustimmen, wobei es noch zu Änderungen oder einer Ablehnung der geplanten Verordnung kommen kann.

Informationsaustausch zwischen EU-Kommission und Mitgliedstaaten

Es soll ein Kooperationsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten untereinander und der Kommission etabliert werden, durch den Informationen über laufende oder abgeschlossene Investitionsprüfverfahren ausgetaucht würden. Dabei erhalten die anderen Mitgliedstaaten nach dem Entwurf die Möglichkeit, Bedenken über Firmenübernahmen zum Ausdruck zu bringen, wenn sie dadurch die Sicherheit oder öffentliche Ordnung gefährdet sehen. Die Kommission könnte nach dem Vorschlag ebenfalls aus eigener Initiative einen Überprüfungsprozess durchführen, wenn besondere Projekte und Programme mit Unionsinteresse betroffen sind, etwa aus den Bereichen Forschung, Weltraumtechnik, Infrastruktur, Energie und Telekommunikation.

Sobald ein Mitgliedstaat eine Investition nach ihrem Überprüfungsprozess untersucht, soll er dies nach dem Verordnungsvorschlag innerhalb von fünf Tagen den anderen EU-Staaten sowie der Kommission mitteilen. Diese haben dann wiederum 25 Tage Zeit, um ihre Kommentare zu der geplanten Investition zu übermitteln. Die EU-Kommission hat darüber hinaus weitere 25 Tage Zeit, um zu den Kommentaren eines Staates Stellung zu nehmen.

Zusammenarbeit auch ohne nationales Prüfverfahren

Sollte ein EU-Mitgliedstaat kein eigenes Kontrollsystem über ausländische Investitionen haben, sollen zumindest Kontaktpunkte innerhalb der Exekutive eingerichtet werden, die als Ansprechpartner für andere Regierungen und die Kommission fungieren. Eine zu gründende Koordinierungsgruppe, bestehend aus Vertretern der EU-Kommission und der einzelnen Mitgliedstaaten, soll nach dem Entwurf die Möglichkeit zum Informationsaustausch und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Akuteren bieten.

Weiter seien jährliche Berichte zur Anwendung der nationalen Screeningverfahren sowie, sofern ein solches nicht vorhanden ist, über ausländische direkte Investitionen in den Mitgliedstaaten bei der EU-Kommission einzureichen. Dabei soll sichergestellt werden, dass ein Minimum an Informationen für die Kommission und die anderen Staaten auf Anfrage von der betreffenden Regierung erhältlich ist.

Freie Entscheidung des Mitgliedstaats

Die Kommission betont, dass jeder Mitgliedstaat das letzte Wort über die Zulassung oder Untersagung einer ausländischen Investition haben werde. Jedoch ist es schwer vorstellbar, dass eine Regierung gegen Stellungnahmen von EU-Kommission oder anderer Mitgliedstaaten entscheiden würde. Der Entwurf sieht in diesem Fall vor, dass eine Erklärung notwendig ist, warum der Stellungnahme der Kommission nicht gefolgt wurde.

Hintergrund

Obwohl China weder im Entwurf noch in der Rede von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker zur Lage der Union am 13. September 2017 direkt erwähnt wird, ist deutlich zu erkennen, welcher Art von Unternehmen die Möglichkeit zu Firmenübernahmen erschwert werden sollen. Die Mitgliedstaaten dürften bei der Überprüfung auch besonders heranziehen, ob die investierende Firma von einer ausländischen Drittstaatsregierung kontrolliert oder substanziell finanziert ist.

Frankreich, Deutschland und Italien hatten bereits offen eine Verschärfung bei der Prüfung ausländischer Investitionen gefordert. Als wichtiger Auslöser kann dabei auch die Übernahme des deutschen Robotikherstellers KUKA durch die chinesische Midea Group angesehen werden. Mit der neuen Verordnung sollen in Zukunft derartige Akquisitionen von europäischen Unternehmen in bedeutenden Zukunftsindustrien und so der Wissensabfluss aus Europa verhindert werden.

Marian Niestedt, Rechtsanwalt
Hamburg 

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