Kommission verstärkt Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Am 7. Mai 2020 hat die Europäische Kommission ein umfassendes Konzept vorgelegt, um den Kampf der EU gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung noch weiter zu verstärken.
In dem Aktionsplan führt die Kommission näher aus, mit welchen Mitteln sie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung künftig bekämpfen will. Übergeordnetes Ziel ist es, etwaige noch verbleibende Schlupflöcher zu schließen und Schwachstellen in den EU-Vorschriften zu beseitigen. Der Plan ist zur öffentlichen Konsultation gestellt, damit Behörden, Interessenträger und Bürger bis zum 29. Juli 2020 Gelegenheit haben, Stellung zu nehmen.
Beabsichtigte Maßnahmen der EU-Kommission
Bereits in den kommenden 12 Monaten sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden. Hierzu zählen im Wesentlichen:
1. Einheitliches EU-Regelwerk
Damit die EU-Vorschriften stärker harmonisiert und somit wirksamer sind, kündigt die Kommission eine unmittelbar anwendbare EU-Geldwäscheverordnung an, die die sog. Vierte EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/849), geändert durch die sog. Fünfte EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/843), teilweise ersetzt. Damit soll verhindert werden, dass unterschiedliche Auslegungen der bislang geltenden EU-Vorschriften zu Schlupflöchern führen, die von Straftätern ausgenutzt werden. Insbesondere Unterschiede in der Liste der Verpflichteten, den Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden und den internen Kontrollen und Meldepflichten sollen minimiert werden. Die Kommission plant noch im ersten Quartal 2021 ein Regelwerk vorzuschlagen.
2. Europäische Geldwäscheaufsichtsbehörde
Derzeit ist es Sache der Mitgliedstaaten, über die Anwendung der einschlägigen EU-Vorschriften zu wachen, was Unterschiede bei der Aufsicht zur Folge haben kann. Um dies künftig zu vermeiden, beabsichtigt die Kommission, eine zentrale Europäische Geldwäscheaufsichtsbehörde in der EU zu schaffen.
Vorschläge für Rolle und Umfang dieser auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht sollen nach einer gründlichen Prüfung aller Optionen ebenfalls im ersten Quartal 2021 vorgelegt werden.
3. Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus für die zentralen Meldestellen der Mitgliedstaaten
Da die zentralen Meldestellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen in den Mitgliedstaaten eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung von kriminellen Geschäften und Aktivitäten spielen, ist zudem geplant, einen EU-Mechanismus einzurichten, der bei der Koordinierung und Unterstützung der Meldestellen hilft. Hierdurch soll die grenzübergreifende Zusammenarbeit und Analyse unterstützt, der Informationsaustausch zwischen den zentralen Meldestellen von Mitgliedstaaten und Drittländern gestrafft sowie technische Probleme behoben werden.
Katharina Teitscheid, Rechtsanwältin
Frankfurt a.M.