Lösung/Vermeidung von Liquiditätsproblemen
Das Unternehmen muss handlungsfähig bleiben. Das setzt die Sicherung der Liquidität voraus. In diesem Bereich ist die Geschäftsführung besonders gefordert.
1. Liquiditätshilfen/Corona-Förderprogramme
Bestehen Liquiditätsprobleme, sind Möglichkeiten von Liquiditätshilfen zu prüfen und ggf. in Anspruch zu nehmen.
Zu prüfen ist, inwieweit die Hausbank nicht nur zu informieren ist, sondern auch helfen kann, etwa durch eine Aufstockung/Gewährung von Krediten oder einer Tilgungsaussetzung. Hier kann es klug sein, frühzeitig mit der Bank Kontakt aufzunehmen. Gleichzeitig muss man aber aufpassen, dass eine solche Information nicht zur Kündigung des Kredits aus wichtigen Grund führt.
Die Nutzung der aktuellen Förderprogramme (Darlehen, Bürgschaften) muss in Betracht gezogen werden.
Schließlich ist daran zu denken, eine Verbesserung der finanziellen Situation mit Hilfe der Gesellschaftlicher (Kapitalerhöhungen, Einlagen, Darlehen) oder Dritter, insbesondere vorhandener oder potentieller Investoren ist zu erreichen.
2. Steuererleichterungen
Besteht oder droht eine wirtschaftliche Krise, sollte ein Antrag auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
Sinnvoll ist die Beauftragung des Steuerberaters; entsprechende Anträge können aber auch von Geschäftsführung selbst gesellt werden (Formulare findet man bei https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/eingvorauszlg; https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Steuerzahlung/Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Coronavirus.pdf).
Auch die Stundung von fälligen Steuerzahlungen ist zu prüfen, siehe dazu auch: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Steuerzahlung/Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Coronavirus.pdf
3. Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
In der aktuellen Situation kann ein Unternehmen, sofern ein Härtefall gegeben ist, auch einen Anspruch auf Stundung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen haben. Auch diese Möglichkeit einer „Liquiditätshilfe“ sollte berücksichtigt werden und ggf. mit der zuständigen Krankenkasse besprochen werden.