Mai 2022 Blog

New Space – Neue Geschäftsmodelle im Weltraum und ihr Rechtsrahmen

Am 11. Mai fanden die von GvW veranstalteten „Berliner Gespräche“ in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft statt. Diesmal standen neue Geschäftsmodelle im Weltraum im Fokus. Drei Start-up Unternehmen stellten ihre kommerziellen Aktivitäten im All vor, zur Eröffnung sprachen Matthias Johannes Wachter, Geschäftsführer der New Space Initiative des BDI, Dieter Janecek, MdB als Schirmherr der Veranstaltung und Dr. Anna Christmann, Koordinatorin der Bundesregierung für Luft-und Raumfahrt zu den vielfältigen wirtschaftlichen, strategischen und politischen Facetten dieser noch verhältnismäßig jungen Branche.

In den Eingangs-Statements wurde deutlich, dass die Raumfahrt und damit auch kommerzielle Aktivitäten in diesem Bereich von entscheidender Bedeutung für Zukunftstechnologien etwa im Zusammenhang mit autonomem Fahren, Industrie 4.0 und Big Data-Anwendungen sind. Gerade auch mit Blick auf das Ende der Zusammenarbeit mit Russland wurde betont, dass Europa in der Raumfahrt eigenständig und unabhängig agieren können muss und ein ambitioniertes Regierungshandeln erforderlich ist, um die gesamtwirtschaftliche und strategische Bedeutung der Raumfahrt abzubilden (Matthias Johannes Wachter). Die gegenwärtige Bundesregierung erkennt die Bedeutung der Raumfahrt und will insbesondere auch die rasant wachsende New Space Start-Up Szene in Deutschland begleiten und fördern. Dies zeigt sich nicht zuletzt in zahlreichen von der Bundesregierungen unterstützten Initiativen wie beispielsweise den Micro-Launcher Wettbewerb in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Luft-und Raumfahrt und der European Space Agency (Dr. Anna Christmann).

Einer der Preisträger dieses Wettbewerbs, die Rocket Factory Augsburg GmbH, stellte das Geschäftsmodell seines Unternehmens vor. Im Vordergrund stehen hier eine deutliche Senkung der Startkosten in der Raumfahrtindustrie und die Verwendung nachhaltiger Technologien im Weltraum (Jörn Spurmann, COO Rocket Factory Augsburg GmbH).

Ein weiteres erfolgreiches Start-Up Unternehmen hat die Unterstützung zum Umgang mit einem der drängendsten Probleme im Weltall zum Kern seines Geschäftsmodells gemacht, nämlich die gewaltige Zahl der im Weltall befindlichen Objekte, insbesondere sogenannter Weltraumschrott. OKAPI:Orbits hat eine Software entwickelt, die Objekte im Weltall erfasst, kartographiert und z.B. Satellitenbetreibern zur Verfügung gestellt wird, um den Verkehr im Weltall überwachen und ihre Satelliten vor Kollisionen zu schützen (Kristina Nikolaus, CEO OKAPI:Orbits)

Die Möglichkeiten des Einsatzes von Satelliten und Satellitentechnologien im Rahmen kommerzielle Aktivitäten zeigte das Unternehmen OroraTech auf. Das Unternehmen nutzt innovative Satellitentechnologien und hochauflösenden Satellitenbilder, um Waldbrände frühzeitig zu erkennen (Thomas Grübler, CEO OroraTech).

Die Notwendigkeit bzw. das Für und Wider eines nationalen Weltraumgesetzes wurde differenziert diskutiert. Das internationale Weltraumrecht, dass insbesondere über verschiedene Verträge eine Reihe von Grundsätzen und Verhaltensregeln im Weltall völkerrechtlich verbindlich festlegt, adressiert Staaten, nicht aber Privatunternehmen, die in der Raumfahrtindustrie tätig werden. So bleiben nach derzeitigem Stand etwa Fragen der Haftung privater Unternehmen ungeregelt. Das internationale Weltraumrecht sieht im Falle der Verursachung von Schäden durch im Weltall befindliche Objekte auf der Erdoberfläche eine Haftung des Staates vor, von dessen Territorium aus das betreffende Objekt in das Weltall transportiert wurde. Es liegt nahe, dass ein Staat bei Schäden, die durch private Aktivitäten in der Raumfahrt verursacht werden, die Möglichkeit eines Regresses gegenüber privaten Akteuren vorsehen und das Haftungsrisiko nicht alleine tragen will. Ebenso stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen eines etwaigen obligatorischen Versicherungsschutzes privater Raumfahrt-Unternehmen. So verlangt etwa das österreichische Weltraumgesetz den Abschluss einer Haftpflichtversicherung über eine Mindestversicherungssumme von 60 Millionen Euro für jeden Versicherungsfall, ohne Ausschluss oder zeitliche Begrenzung der Nachhaftung. Auch die Notwendigkeit verpflichtender Vorschriften zur Vermeidung von Weltraummüll wurde als Regelungsgegenstand eines nationalen Weltraumgesetzes diskutiert. Dies waren nur einige der vielfältigen Aspekte, die es möglicherweise in einem Weltraumgesetz zu regeln gilt.

Einigkeit bestand darüber, dass ein nationales Weltraumgesetz einen angemessenen Ausgleich zwischen staatlichen und privaten Interessen finden und insbesondere Innovationen und Wettbewerb in der kommerziellen Raumfahrt fördern muss.

Ob und gegebenenfalls wann mit der Veröffentlichung eines Entwurfs zu einem Weltraumgesetz zu rechnen ist, blieb offen. Zwar befindet sich im Koalitionsvertrag der gegenwärtigen Bundesregierung - anders als im Koalitionsvertrag der vorangegangenen Bundesregierung nicht ausdrücklich das Ziel, ein Weltraumgesetz zu erlassen. Die Ankündigung einer neuen Raumfahrtstrategie unter Berücksichtigung der Vermeidung und Bergung von Weltraumschrott weist allerdings in diese Richtung.

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