Dezember 2024 Blog

Scheinselbstständigkeit – Risiken erkennen und absichern

Scheinselbstständigkeit ist ein Thema, das für Unternehmen viele Risiken birgt und zunehmend an Bedeutung gewinnt. Flexiblere Beschäftigungsmodelle und der Wandel der Arbeitswelt lassen die Grenze zwischen echter Selbstständigkeit und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oft verschwimmen. Was vordergründig nach Flexibilität und Kosteneffizienz aussieht, kann sich schnell als Haftungsfalle entpuppen.

Scheinselbstständigkeit: Wann liegt sie vor?

Scheinselbstständigkeit bedeutet, dass ein Auftragnehmer zwar formal als Selbstständiger tätig ist, in der Realität aber wie ein Angestellter arbeitet – also weisungsgebunden und in die betriebliche Organisation eingebunden ist. Die Frage, ob eine Person als selbstständig oder als Arbeitnehmer gilt, kann allerdings nicht rechtssicher durch eine einfache Checkliste beantwortet werden. Vielmehr erfolgt eine Gesamtabwägung verschiedener Kriterien.  

Die Risiken: Was droht bei Feststellung einer Scheinselbstständigkeit?

Finanzielle Nachzahlungen: Wird eine Scheinselbstständigkeit rückwirkend festgestellt, muss das Unternehmen alle Sozialversicherungsbeiträge für bis zu vier Jahre nachzahlen. Bei vorsätzlicher Täuschung können die Forderungen sogar für 30 Jahre zurückreichen, oft verbunden mit hohen Säumniszuschlägen.

Strafrechtliche Folgen: Die Geschäftsführung kann sich strafbar machen, wenn Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt werden. Es drohen empfindliche Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen.

Arbeitnehmerrechte rückwirkend: Scheinselbstständige können rückwirkend Anspruch auf alle Arbeitnehmerrechte erheben, wie Kündigungsschutz, bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Regressforderungen der Berufsgenossenschaft: Kommt es zu einem Arbeitsunfall, haftet das Unternehmen für Schadensersatzforderungen – eine Gefahr, die gerade bei Unfällen erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen kann.

Prävention: So minimieren Sie das Risiko von Scheinselbstständigkeit

Um das Risiko einer Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen folgende Maßnahmen:

Vertragsgestaltung klar und präzise: Achten Sie darauf, dass der Vertrag die Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit widerspiegelt. Dies bedeutet, dass dem Auftragnehmer in der Regel Freiheiten in der Gestaltung seiner Arbeitszeit, seines Arbeitsorts und seiner Aufgabenerfüllung eingeräumt werden müssen.

Überwachung der tatsächlichen Arbeitsbedingungen: Es muss sichergestellt werden, dass Auftragnehmer nicht wie fest angestellte Mitarbeiter in die Organisation eingebunden sind. Regelmäßige Kontrollen helfen dabei, die Selbstständigkeit der Zusammenarbeit sicherzustellen.

Statusfeststellungsverfahren: Ein Antrag auf Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung bietet Rechtssicherheit und schützt beide Seiten vor späteren Nachforderungen.

Fazit: Prävention und rechtliche Absicherung als Schlüssel

Scheinselbstständigkeit stellt für Unternehmen ein erhebliches Risiko dar, das durch präventive Maßnahmen gemindert werden kann. Eine klare Abgrenzung und regelmäßige Überprüfung der Beschäftigungsverhältnisse sind entscheidend. 

Weitere Informationen um das Thema Scheinselbstständigkeit finden Sie hier

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