Februar 2015 Blog

Türkei: Kriterien für die unabhängige Pflicht-Betriebsprüfung von Aktiengesellschaften erneut erweitert

Türkei: Kriterien für die unabhängige Pflicht-Betriebsprüfung von Aktiengesellschaften erneut erweitert

Die Schwellen für eine verpflichtende Betriebsprüfung, die das türkische Recht für einige Gesellschaftsformen zwingend vorsieht, wurden durch eine Anordnung vom 1. Februar 2015 erneut herabgesetzt. Dadurch ist eine noch größere Zahl an Unternehmen verpflichtet, eine regelmäßige Betriebsprüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer durchführen zu lassen. 

Das neue türkische Handelsgesetzbuch, das am 1. Juli 2012 in Kraft getreten ist, hat unabhängige Prüfungsanforderungen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften eingeführt, die bestimmte Kriterien erfüllen eingeführt. Diese Kriterien wurden vom türkischen Ministerrat festgelegt. Gemäß der Anordnung des Ministerrates sind solche Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, verpflichtet, eine unabhängige Betriebsprüfung durchführen zu lassen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:  

(1)Gesamtvermögen von TL 150 Mio. oder mehr
(2)Nettoumsatzerlöse pro Jahr von TL 200 Mio. oder mehr
(3)500 Mitarbeiter oder mehr. 

Dabei ist zu beachten, dass eine Prüfungspflicht auch dann besteht, wenn eine Gesellschaft die vorgenannten Kriterien zusammen mit ihren Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen erfüllt.

Gemäß dieser durch Anordnung des Ministerrats festgelegten Kriterien wurde erwartet, dass ca. 2.500 Unternehmen prüfungspflichtig sein würden, und da 2.500 lediglich einen geringen Anteil aller türkischen Unternehmen repräsentiert, gab es weitreichende Kritik an diesen Kriterien.

Die Kriterien wurden daraufhin durch neue Anordnungen des Ministerrates mehrfach geändert und verschärft, zuletzt am 1. Februar 2015.  Die Zahl der Unternehmen, die verpflichtet sind, unabhängige Prüfungsanforderungen zu erfüllen, hat sich entsprechend erhöht. 

Die neuen Kriterien sind:
(1) Gesamtvermögen von TL 50 Mio. oder mehr;
(2) Nettoumsatzerlöse pro Jahr von TL 100 Mio. oder mehr;
(3) 200 Mitarbeiter oder mehr.

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