Vorschlag zum 19. Sanktionspaket gegen Russland
Die Europäische Kommission hat kürzlich ihren Vorschlag zum 19. Sanktionspaket gegen Russland vorgestellt und reagiert damit auf die zunehmenden Drohnen- und Raketenangriffe Russlands. Das Paket enthält neue Sanktionen in den Bereichen Energie und Finanzen sowie weitere Ausfuhrbeschränkungen, um stärker gegen Umgehungspraktiken Russlands vorzugehen. Es ist Teil der fortlaufenden Reaktion der Europäischen Union auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und markiert eine neue Eskalationsstufe in der wirtschaftlichen Isolation Russlands. Über den Vorschlag wird nun im Rat der Europäischen Union von den Mitgliedstaaten diskutiert und entschieden. Damit das Paket in Kraft tritt, müssen alle 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen.
Maßnahmen im Energiesektor
Wesentliche Bausteine der vorgeschlagenen Sanktionen sind das vollständige Einfuhrverbot für russisches Flüssiggas (LNG) ab 2027 sowie die Aufnahme von 118 weiteren Schiffen der sog. russischen „Schattenflotte“. Mehr als 560 Schiffe sind inzwischen von der Liste erfasst. Diesen Schiffen ist unter anderem das Einlaufen in Häfen in der EU verboten. Durch diese Maßnahmen soll insbesondere die Umgehung weiterer Sanktionen bekämpft und die Sicherheit des Seeverkehrs erhöht werden. Ziel der Energiesanktionen ist es, Russlands Einnahmen aus fossilen Brennstoffen weiter zu senken und Russlands Öleinnahmen in Europa vollständig zu beenden. Die EU hat bereits eine ganze Reihe von Sanktionen verhängt, die den Energiesektor betreffen. Aufgrund der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen, gab es bislang jedoch noch keine Sanktionen gegen Gasimporte aus Russland.
Maßnahmen im Finanzsektor
Ein zweiter Baustein des Sanktionspakets sollen weitere Sanktionen im Finanzsektor sein, um auch in diesem Bereich Umgehungspraktiken Russlands stärker zu kontrollieren und zu unterbinden. Die Sanktionen umfassen Transaktionsverbote gegen weitere Banken in Russland und Drittländern. Bisher wurden bereits 45 russische Banken vollständig vom europäischen Finanzsystem ausgeschlossen. Zum ersten Mal sind auch restriktive Maßnahmen gegen Krypto-Plattformen und ein Verbot von Transaktionen in Kryptowährung vorgesehen. Dadurch sollen Transaktionen mit Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen durch russische Akteure ausgeschlossen und finanzielle Schlupflöcher geschlossen werden.
Weitere Ausfuhrbeschränkungen
Zusätzlich plant die Europäische Kommission mit ihrem Vorschlag zum 19. Sanktionspaket weitere direkte Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck. Die Sanktionen betreffen unter anderem Drohnentechnik. Zudem wurden weitere 45 Unternehmen in Russland und Drittländern auf die Sanktionsliste gesetzt.
Russische Vermögenswerte als Reparationsdarlehen für die Ukraine
Zudem bekräftigte die Europäische Kommission eine Nutzung der eingefrorenen russischen Vermögenswerte als Reparationsdarlehen für die Ukraine. Die Vermögenswerte selbst bleiben eingefroren gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 269/2014. Die Zinserträge sollen jedoch über einen neuen Mechanismus in den Wiederaufbau der Ukraine fließen. Hierzu ist vorgesehen, einen Treuhandfonds unter Aufsicht der Europäischen Kommission einzurichten, dessen rechtliche Ausgestaltung derzeit geprüft wird.
Fazit
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zum 19. Sanktionspaket ist ein Ausdruck politischer Entschlossenheit. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Mitgliedstaaten diesen Kurs mittragen – und wie Russland darauf reagiert. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat die Mitgliedstaaten öffentlich dazu aufgerufen, das Paket „rasch zu billigen“. Sobald der Rat der Europäischen Union einstimmig zustimmt, wird das Paket im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt unmittelbar in Kraft. Wir werden hierzu weiter berichten.

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