Werbung im Kontext der Fußball-Weltmeisterschaft 2014
Am 12. Juni beginnt die 20. Ausspielung der Fußball-WM, das Endspiel findet am 13. Juli 2014 im Estádio Municipal do Maracanã in Rio de Janeiro statt. Jogi und die Jungs bereiten sich zwischen nationaler Liga und DFB-Pokal-Finale auf das Turnier vor. Die Benennung des vorläufigen deutschen WM-Kaders durch den Bundestrainer wird für den 08. Mai 2014 erwartet.
Auch Sie sollten die letzten Tage nutzen, um Ihre Vorbereitungen abzuschließen: Wenn Sie mit oder im Umfeld der WM werben und gewinnen wollen, müssen Sie das Regelwerk studieren. Sonst droht der Platzverweis durch das Schiedsrichterteam der FIFA und der sonstigen Beteiligten.
Die nachfolgende Übersicht gibt Ihnen in alphabetischer Reihenfolge einen ersten Überblick über die wichtigsten Spielregeln und hilft Ihnen beim Fairplay.
Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung von Karten/Hausrecht
Gegen gezielte kommerzielle Werbung in den Stadien (z. B. Werbebanner oder 36 Damen im Pulk in den Farben einer Brauerei) ohne vorherige Gestattung durch die FIFA oder das Organisationskomitee (OK) gehen die Verantwortlichen unter Berufung auf die Allgemeinen Ticket-Bedingungen (zu finden auf der Webseite der FIFA) und das Hausrecht vor, das die FIFA und das OK bei den Spielen wahrnehmen.
Marken
Die FIFA und die jeweiligen offiziellen Partner melden für jede Ausspielung eine Vielzahl von nationalen und auch europäischen Marken zur Eintragung an, deren identische oder ähnliche Nutzung für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleitungen unzulässig sein kann. Zu beachten sind u. a. auch die so genannten „Event-Marken“ (z. B. „WM 2014“ und „WORLD CUP 2014“), die zwar nach deutschem Recht weitgehend eintragungsunfähig sein dürften, als europäische Marken jedoch Schutz auch in Deutschland genießen.
Merchandising
Ähnlich wie bei der Werbung gilt, dass allgemeine Begriffe, Bilder oder Symbole aus dem Bereich des Fußballs unter Beachtung von Marken, Urheberrechten, Wettbewerbsrecht, Persönlichkeitsrechten und Rechten Dritter für Merchandising-Produkte genutzt werden dürfen.
Persönlichkeitsrecht
Bei der Werbung mit Persönlichkeitsmerkmalen Beteiligter (z. B. Anzeige mit dem Bildnis oder Radiospot mit Name oder Stimme eines Spielers) sind deren Persönlichkeitsrechte zu beachten. Grundsätzlich hat niemand die werbliche Nutzung seiner Persönlichkeitsmerkmale hinzunehmen. Ausnahmen können sich in Einzelfällen insbesondere dann ergeben, wenn die Nutzung über den werblichen Zweck hinaus in Wahrnehmung der Meinungsfreiheit erfolgt, die Werbung beispielsweise auch eine politische Aussage enthält.
Public Viewing
Zur Durchführung von Public Viewings ist eine Lizenz erforderlich. Für die WM 2014 hat die FIFA hier ein Online-System eingerichtet. Dort finden sich die Lizenzbedingungen und weitere Hinweise.
Rechte Dritter
Neben der FIFA und den Sponsoren verfügen möglicherweise auch Dritte über Immaterialgüterrechte, insbesondere Marken, im Zusammenhang mit der Fußball-WM bzw. dem Thema Fußball im Allgemeinen (etwa Sportausrüster). Auch diese Rechte sind bei Maßnahmen im Kontext der Fußball-Weltmeisterschaft zu beachten.
Rechtsfolgen bei Verstößen
Werden Marken, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder Wettbewerbsrechtliche Schranken verletzt, drohen privatrechtlich insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz, die in Teilen auch im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden können. Daneben können Verletzungen u. U. auch strafrechtlich geahndet werden.
Urheberrechte
Insbesondere Logos oder der Pokal genießen u. U. nicht nur Schutz als Marken, sondern auch als Werke im Sinne des Urheberrechts. Elemente der WM mit einer gewissen Gestaltungshöhe sind möglicherweise also auch dann geschützt, wenn sie nicht als Marken eingetragen sind.
Werbung
Erlaubt ist Werbung unter Nutzung allgemeiner Begriffe, Bilder oder Symbole aus dem Bereich des Fußballs. Zu beachten sind insbesondere Marken (beispielsweise auch bei der Wahl von Internet-Domains) und Urheberrechte, das Wettbewerbsrecht und Rechte Dritter. Als Faustregel gilt: Werbung mit dem Thema Fußball ist zulässig, Werbung mit (Elementen) der WM muss genau geprüft werden. Insbesondere bei Testimonials sind auch die Persönlichkeitsrechte zu beachten. In den Stadien sind zudem die Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung von Karten zu beachten.
Wettbewerbsrecht
Insbesondere Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen oder Tätigkeiten der FIFA und der Sponsoring-Partner dürfen nicht herabgesetzt oder verunglimpft werden. Wettbewerbsrechtlich bedenklich sind unter dem Gesichtspunkt der Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung u. U. auch Maßnahmen, durch welche der Anschein einer offiziellen Beteiligung an der WM erweckt oder sonst eine Nähe zu dieser Veranstaltung geschaffen wird.
Christian Kusulis, Rechtsanwalt