In einem grenzüberschreitenden Patentverletzungsverfahren darf das Gericht über den Einwand der Nichtigkeit entscheiden, wenn ein Patent in einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat betroffen ist.
Um Kostennachteile oder gar Prozessverlust zu vermeiden, muss ein Anlass zur Klageerhebung vorliegen. Dies gilt insbesondere bei Klagen gegen ein erloschenes Patent.
Wird ein Patent im Einspruchsverfahren unanfechtbar beschränkt, ist gegen den aufrechterhaltenen Teil nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) sofort die Nichtigkeitsklage zulässig.
Ein nur in Deutschland gültiges Patent kann dazu führen, dass ein Hersteller im Ausland haftet, wenn sein ebenfalls im Ausland ansässiger Käufer einen geschützten Gegenstand rechtswidrig nach Deutschland importiert. Auch bei Handelsgeschäften im Ausland ist daher auf einen möglichen Patentschutz in Deutschland zu achten und auf die…

Melden Sie sich hier zu unserem GvW-Newsletter an - und wir halten Sie über die aktuellen Rechtsentwicklungen informiert!



