Abwehr von Prospekthaftungsklagen: GvW-Mandantin HCI vor BGH erfolgreich
Der Emissionsprospekt zur Beteiligung an der „HCI Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. GmbH“ war fehlerfrei. Dies hat der Bundesgerichtshof mit erst jetzt veröffentlichtem Beschluss vom 13. Juni 2023 entschieden (AZ.: XI ZB 11/22). Die Karlsruher Richter sind dabei vollumfänglich der Argumentation des Frankfurter GvW-Anwalts Stephen-Oliver Nündel gefolgt, der die beklagten HCI-Gesellschaften und den streitgegenständlichen Emissionsprospekt seit nunmehr einem Jahrzehnt erfolgreich verteidigt. Vor dem BGH in Karlsruhe wurde für die Musterbeklagten HCI-Gesellschaften RA Dr. Thomas Winter tätig.
Bereits das OLG Hamburg (13 Kap 12/19) hatte im Kapitalanlagemusterverfahren (KapMuG) festgestellt, dass der Prospekt u.a. in Bezug auf das Totalverlustrisiko und insbesondere die Delay-in-Start-Up-Versicherung in nicht zu beanstandender Weise zutreffend aufgeklärt hat (mehr). Diese Auffassung hat der BGH jetzt bestätigt und damit viele Jahre währende Streitigkeiten über Prospektfehler dem Grunde nach endgültig zugunsten der GvW-Mandantinnen beendet.
Stephen-Oliver Nündel vom Frankfurter Standort ist Experte für Schadenersatzprozesse insbesondere zu Kapitalanlage- und Prospekthaftungsthemen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Bereich des Gesellschaftsrechts und der Organhaftung.
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