Hinweisgeberschutzsystem GvWhistle: Sicher und anonym Verstöße melden und aufklären
Mit GvWhistle hat GvW Graf von Westphalen eine digitale Lösung für ein Hinweisgebersystem geschaffen. Die Kanzlei bietet ihren Mandanten damit einen sicheren und anonymen Meldekanal, um Compliance Verstöße im Unternehmen zu melden. Unsere Anwältinnen und Anwälte nehmen diese Hinweise als als ausgelagerte interne Meldestelle auf. Nach einer Prüfung der Plausibilität und der Relevanz der Verdachtsfälle geben sie erste Handlungsempfehlungen ab und begleiten Unternehmen bei Bedarf anwaltlich im Rahmen der Aufklärung.
Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden müssen voraussichtlich schon ab Anfang 2023 ein Hinweisgeberschutzsystem zur Verfügung stellen, um (Rechts-)Verstöße aufzuklären oder präventiv zu verhindern. Sie können dazu eine interne oder auch eine externe Meldestelle einrichten. Das sieht die EU-Whistleblowing-Richtlinie vor, deren Umsetzung in nationales Recht kurz bevorsteht.
„Unabhängig von der Tatsache, dass die EU-Whistleblowing-Richtlinie oder andere Gesetze Hinweisgeberschutzsysteme bereits für viele Unternehmen vorschreiben: sie sollten solche Systeme freiwillig einsetzen, um präventiv Verstöße zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren“, erklärt Christof Kleinmann, Managing Partner von GvW. „Mit der Kombination eines, sicheren digitalen Meldekanals und einer Vertrauensperson, die in der Erfassung und rechtlichen Bewertung von Sachverhalten erprobt ist, bieten wir unseren Mandanten ein intelligentes Paket, um sich compliant aufzustellen“.
Neben dem gesparten Aufwand für die Bereitstellung der Infrastruktur und der Vertrauenspersonen (inkl. Schulungen) können externe Meldestellen als Organisationen außerhalb des Unternehmens das Vertrauen der Hinweisgebenden auf den Schutz ihrer Identität stärken. Gestaffelt nach Unternehmensgröße sieht GvWhistle als ausgelagerte interne Meldestelle unterschiedliche Kostenmodelle vor. Mehr Informationen dazu und auch einen Test-Account finden Sie hier:
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.