Fehmarnbeltquerung: Straßenanbindung kann gebaut werden
Nachdem das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht bereits im Februar des vergangenen Jahres drei Klagen gegen den geplanten Ausbau der B 207 abgewiesen hatte, konnte GvW Graf von Westphalen für das Land Schleswig-Holstein jüngst weitere Prozesserfolge erzielen. Zwei Klagen anerkannter Umweltverbände sowie die Klage eines Fährbetreibers wurden durch Klagrücknahmen beendet. Damit steht der Realisierung des Ausbauvorhabens rechtlich nichts mehr entgegen.
Die B 207 stellt die einzige Straßenverbindung zur Insel Fehmarn dar und soll von gegenwärtig zwei auf vier Streifen ausgebaut werden. Da dieses Vorhaben von einigen Beteiligten als Teilprojekt der Festen Fehmarnbeltquerung angesehen wird, wurde die Straßenanbindung von insgesamt 12 Klägerinnen und Klägern (darunter Gemeinden und Umweltverbände) beklagt. Mit den jetzigen Klagrücknahmen konnten sämtliche Klageverfahren zugunsten des Landes Schleswig-Holstein abgeschlossen werden.
GvW Graf von Westphalen hat die Schleswig-Holsteinische Planfeststellungbehörde seit 2015 in allen 12 Klageverfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht vertreten. Unter der Führung von Rechtsanwalt Dr. Ronald Steiling bestand das Team aus den Rechtsanwältinnen Corinna Lindau, Saskia Soravia sowie Dr. Stefanie Raissa Ramsauer.
Im November letzten Jahres hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht die anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen (mehr).
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GvW Graf von Westphalen hat Vsquared Ventures bei der Series-B-Finanzierungsrunde von NEURA Robotics, einem führenden deutschen Unternehmen im Bereich der kognitiven und humanoiden Robotik, beraten.

Mit der Beauftragung von Hitachi Energy zur Herstellung von vier Konvertersationen im HGÜ-Projekt „Korridor B“ durch Amprion wird Windenergie von der Nordseeküste in Schleswig-Holstein und Niedersachsen ins Ruhrgebiet transportiert und rund vier Millionen Menschen mit Strom versorgt.

Die DFS Aviation Services GmbH (DAS), eine Tochtergesellschaft der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) hat eine strategische Partnerschaft mit der Dubai Air Navigation Services (DANS) abgeschlossen. Die Kooperation sieht vor, dass die DAS der DANS ab Januar 2025 für fünf Jahre das Flugsicherungspersonal in Dubai bereitstellt. Dazu wird vor Ort eine Niederlassung mit den Bereichen Luftverkehrsmanagement, Standards, Training, Safety, Engineering und technischer Support für Flugsicherungssysteme eingerichtet.
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