28 September 2021 Pressemitteilungen

Fehmarnbelt­querung: Straßen­anbin­dung kann gebaut werden

Nachdem das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht bereits im Februar des vergangenen Jahres drei Klagen gegen den geplanten Ausbau der B 207 abgewiesen hatte, konnte GvW Graf von Westphalen für das Land Schleswig-Holstein jüngst weitere Prozesserfolge erzielen. Zwei Klagen anerkannter Umweltverbände sowie die Klage eines Fährbetreibers wurden durch Klagrücknahmen beendet. Damit steht der Realisierung des Ausbauvorhabens rechtlich nichts mehr entgegen.

Die B 207 stellt die einzige Straßenverbindung zur Insel Fehmarn dar und soll von gegenwärtig zwei auf vier Streifen ausgebaut werden. Da dieses Vorhaben von einigen Beteiligten als Teilprojekt der Festen Fehmarnbeltquerung angesehen wird, wurde die Straßenanbindung von insgesamt 12 Klägerinnen und Klägern (darunter Gemeinden und Umweltverbände) beklagt. Mit den jetzigen Klagrücknahmen konnten sämtliche Klageverfahren zugunsten des Landes Schleswig-Holstein abgeschlossen werden.

GvW Graf von Westphalen hat die Schleswig-Holsteinische Planfeststellungbehörde seit 2015 in allen 12 Klageverfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht vertreten. Unter der Führung von Rechtsanwalt Dr. Ronald Steiling bestand das Team aus den Rechtsanwältinnen Corinna Lindau, Saskia Soravia sowie Dr. Stefanie Raissa Ramsauer.

Im November letzten Jahres hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht die anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen (mehr).

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