GvW tritt dem Pro Bono Deutschland e.V. bei
GvW Graf von Westphalen ist neues Mitglied im Pro Bono Deutschland e.V. Die Kanzlei setzt damit auch auf das starke Netzwerk und Knowhow des Vereins, um die Pro Bono Rechtsberatung in der Kanzlei auszubauen und zu strukturieren.
Pro Bono Beratung ist die unentgeltliche Rechtsberatung für einen guten Zweck und besteht in der Beratung und Vertretung gemeinnütziger Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen und bedürftiger Privatpersonen, die berechtigte Anliegen verfolgen, jedoch nicht in den Genuss der gesetzlichen Kostenhilfe kommen sowie in dem Engagement zur Förderung und Verbreitung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten – so die Definition von Pro Bono Deutschland e.V. Der Verein existiert seit dem Jahr 2011 und ist Teil eines europaweiten Netzwerks, das sich die Förderung der Pro Bono Rechtsberatung auf die Fahnen geschrieben hat.
Unsere Anwältinnen und Anwälte waren bereits in der Vergangenheit in verschiedenen Projekten unentgeltlich für den guten Zweck beratend tätig. Die neuen Strukturen in der Kanzlei mit der Hamburger Rechtsanwältin Dr. Annika Bleier als zentraler Ansprechpartnerin und ständiger Vertreterin im Pro Bono Deutschland e.V. sorgen für einen Rahmen, der die Pro Bono Arbeit bei GvW künftig weiter erleichtern wird.
Die Pro Bono Rechtsberatung bei GvW ist Bestandteil der im Jahr 2020 ins Leben gerufenen Corporate Social Responsibility-Initiative, in der die unterschiedlichen Maßnahmen und Projekte aus der Kanzlei gebündelt und weiter verstärkt werden. Neben der Pro Bono Rechtsberatung geht es dabei insbesondere um Corporate Volunteering, Förderkooperationen und Projekte im Umweltschutz (mehr).
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.