Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig: LNG-Leitungsabschnitt in Schleswig-Holstein nicht mehr anfechtbar
Die fertiggestellte und auch bereits in Betrieb genommene ca. 54 Kilometer lange LNG-Transportleitung von Brunsbüttel nach Hetlingen (Schleswig-Holstein) kann nicht mehr gerichtlich überprüft werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen entsprechenden Termin zur mündlichen Verhandlung, der für Donnerstag, den 21. März 2024 vorgesehen war, aufgehoben, nachdem die Kläger (zwei Landwirte) ihre Klage zurückgenommen haben (BVerwG 7 A 5.23). Zuvor hatte dies bereits eine weitere Klägerin (Deutsche Umwelthilfe - DUH) getan. Damit ist der Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein vom 22. März 2023 bestandskräftig und kann nicht mehr gerichtlich angefochten werden.
GvW war in dem vorgeschalteten Planfeststellungsverfahren für das Ministerium als sogenannter Projektmanager tätig und hat das Land Schleswig-Holstein auch in den Klage- und Eilverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht mit einem Team, bestehend aus den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten Dr. Ronald Steiling, Saskia Soravia, Dr. Andreas Wolowski, Dr. Stefanie Ramsauer, Cosima Baumeister und Patrick Klafke vertreten.
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