AGVO, DAWI, De-minimis

Nicht jede staatliche Beihilfe ist verboten. Obwohl eine binnenmarktrelevante staatliche Förderung vorliegt, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen so gestaltet werden, dass sie genehmigungsfrei oder genehmigungsfähig ist. In vielen Fällen kann dadurch sogar das zeitaufwändige Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission vermieden werden.

Ob als Bagatellbeihilfe (De-minimis), als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im Bereich der Daseinsvorsorge (DAWI) oder aufgrund einer der zahlreichen Freistellungstatbestände der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) – unsere Anwältinnen und Anwälte finden die in Ihrem Fall angemessene Lösung. Wir sind stets auf dem neuesten Stand der Kommissionspraxis und können Ihnen daher die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten verständlich darstellen und Ihnen die für Sie sicherste und praktikabelste Lösung empfehlen sowie bei deren Umsetzung begleiten.

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