Oktober 2020 Blog

Sub­ventions­fall Boeing: WTO be­stätigt das Recht der EU auf Straf­zölle gegen die USA

Am 13. Oktober 2020 gestattete die Welthandelsorganisation (WTO) der EU, Zölle im Wert von bis zu 4 Mrd. USD auf US-amerikanische Waren zu erheben. Grund sind illegale Subventionen, u.a. Steuervergünstigungen, der USA für den Flugzeughersteller Boeing. Dadurch werde Airbus sowie die europäische Luft- und Raumfahrtindustrie und deren zahlreiche Beschäftigte geschädigt.

Noch sind die Zölle nicht erhoben – die EU hofft auf eine Einigung mit den USA. Sie möchte den seit Jahren schwelenden transatlantischen Streit über Subventionen im zivilen Luftverkehr beenden und eine ausgewogene Regelung vereinbaren.

Im Oktober vergangenen Jahres erlaubte die WTO nämlich den USA, Vergeltungsmaßnahmen gegen europäische Ausfuhren im Wert von bis zu 7,5 Mrd. USD zu ergreifen. Grundlage hierfür waren Anschubinvestitionen für die A350- und A380-Programme von Airbus. Die USA führten die zusätzlichen Zölle ein. Heben die USA diese Zölle auf EU-Ausfuhren im Rahmen einer Einigung der transatlantischen Partner nicht auf, ist davon auszugehen, dass die EU ihre nun von der WTO anerkannten Rechte ausüben wird.

Dr. Gerd Schwendinger, LL.M.
Hamburg/Brüssel
Renata Rehle, LL.M. (Stellenbosch)
Hamburg

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