Förderung von KMU und Start-ups

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind in Deutschland und Europa Quellen für Innovation und bilden die Basis für technologischen und industriellen Fortschritt. Im Wettbewerb mit großen Unternehmen sind sie allerdings teilweise erheblichen Nachteilen ausgesetzt, weshalb das EU-Beihilfenrecht besondere Privilegierungen für sie bereithält. Diese sollen jedoch wirklich nur solchen Unternehmen zugutekommen, die unter den typischen Nachteilen kleiner Unternehmen – wie Schwierigkeiten beim Zugang zu Eigen- und Fremdkapital – leiden. Dies ist gerade in komplizierten gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen und bei Verbindungen von Unternehmen über natürliche Personen nicht immer der Fall.

Unsere Anwältinnen und Anwälte prüfen, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen einer KMU-Förderung erfüllt, und schützen Sie so vor den Konsequenzen einer unzulässigen Förderung. Viele unserer Mandantinnen und Mandanten sind KMU, sodass wir auf einen reichhaltigen Erfahrungsschatz in diesem Bereich zurückgreifen können. Wir loten aus, welche Förderungen für Sie in Betracht kommen, und entwickeln gemeinsam mit Ihnen praktikable und maßgeschneiderte Lösungen. Dabei begleiten wir Sie erforderlichenfalls in Verhandlungen und Verfahren vor nationalen und europäischen Behörden sowie vor Gerichten.

Pflichtfeld *

Lernen Sie hier unser Team und unsere Beratungsschwerpunkte im EU-Beilhilfen- und Subventionsrecht kennen