Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen
Für die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit ist die Innovationsgeschwindigkeit von entscheidender Bedeutung. Deshalb werden Forschung und Entwicklung sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene gefördert, beispielsweise im Rahmen von Forschungskooperationen und der Auftragsforschung. Da solche Zuwendungen jedoch Wettbewerbsvorteile der begünstigten Unternehmen und Einrichtungen begründen können, stellen sich gerade im Bereich der Forschungsförderung viele beihilfenrechtliche Fragen. Bei Missachtung der Vorgaben droht eine Rückforderung von Fördermitteln, was für Forschungsinstitute oder mit Forschung beauftragte Unternehmen eine erhebliche Belastung bedeutet.
Unsere Anwältinnen und Anwälte untersuchen, ob für Ihr Projekt eine Förderung in Betracht kommt, und erwägen in diesem Rahmen die verschiedenen Freistellungs- und Genehmigungsmöglichkeiten (z. B. nach der AGVO oder dem Unionsrahmen). Zudem prüfen wir, ob geplante oder gewährte Zuwendungen mit dem Fördermittelrecht vereinbar sind, und begleiten Sie in Verhandlungen sowie in behördlichen und gerichtlichen Verfahren.
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Lernen Sie hier unser Team und unsere Beratungsschwerpunkte im EU-Beilhilfen- und Subventionsrecht kennen






