Konkurrentenklagen und -beschwerden

Der eigene Förderantrag wird abgelehnt, das konkurrierende Unternehmen dagegen erhält die Zuwendung – die Vergabe von Beihilfen und Subventionen durch die öffentliche Hand kann zu einer unzulässigen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen.

Unsere Anwältinnen und Anwälte unterstützen und beraten Sie auf Ihrem Weg zu einer fairen Wettbewerbssituation: Mittels einer positiven Konkurrentenklage kann etwa bei der Förderstelle und gegebenenfalls vor Gericht die Erteilung einer vergleichbaren Förderung wie der des Wettbewerbsunternehmens angestrebt werden. Oder es wird im Rahmen einer negativen Konkurrentenklage geltend gemacht, dass die Zuwendung den Wettbewerb unzulässig verzerrt und diese daher zurückgenommen werden muss. In bestimmten Fällen sind auch Beschwerden bei der Europäischen Kommission möglich.

Pflichtfeld *

Lernen Sie hier unser Team und unsere Beratungsschwerpunkte im EU-Beilhilfen- und Subventionsrecht kennen