Notifizierungsverfahren für Beihilfen und Subventionen

Zahlreiche Förderprogramme in Bund, Ländern und Europa bieten vielfältige Möglichkeiten zum Erhalt staatlicher Beihilfen und Subventionen. Unsere Anwältinnen und Anwälte identifizieren die Förderpotenziale für die Projekte unserer Mandantschaft und begleiten Unternehmen und Institutionen bei der Erstellung ihrer Förderanträge sowie im gesamten Genehmigungsverfahren, inklusive der Verhandlungen mit den Förderstellen. Aufgrund unserer Erfahrung im Zusammenhang mit diversen Antrags- und Genehmigungsverfahren sind wir auch mit den Verfahrensabläufen und Fragestellungen bei der EU-Kommission bestens vertraut.

Unsere Anwältinnen und Anwälte überprüfen erteilte Bescheide und Nebenbestimmungen auf potenzielle Risiken und Rückforderungsmöglichkeiten. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Praxis im Umgang mit Förderprogrammen und -richtlinien sowie unserer gewachsenen Mandatspraxis im Rahmen beihilfenrechtlicher Verwaltungsverfahren und -prozesse.

Sollten Förderungen abgelehnt werden, analysieren wir Ihre Rechtsschutzmöglichkeiten und unterstützen Sie beim recht- und zweckmäßigen Vorgehen im nationalen und europäischen Verwaltungsverfahren sowie in Gerichtsprozessen.

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Lernen Sie hier unser Team und unsere Beratungsschwerpunkte im EU-Beilhilfen- und Subventionsrecht kennen