Rückforderung von Beihilfen und Subventionen
Die Rückforderung von Zuwendungen durch eine Rücknahme oder einen Widerruf des Förderbescheids kann für Subventions- oder Beihilfenempfangende, die im Vertrauen auf die staatliche Förderung investiert haben, erhebliche Auswirkungen und unter Umständen sogar existenzbedrohende Folgen haben.
Trotzdem kann die öffentliche Hand unter gewissen Voraussetzungen selbst nach Eintritt der Bestandskraft, d. h. nach Unanfechtbarkeit des Zuwendungsbescheids, die Förderung aus bestimmten Gründen für ungültig erklären und die staatlichen Mittel zurückfordern, mithin eine (unter Umständen vollständige) Rückzahlung anordnen. Umso wichtiger ist es, die umfassende Behördenpraxis und die Rechtsprechung zum Vertrauensschutz bei der Rücknahme rechtswidriger bzw. beim Widerruf rechtmäßiger Förderbescheide zu kennen, um eine drohende Rückzahlung der bereits gewährten Mittel zu verhindern.
Unsere Anwältinnen und Anwälte haben bereits in zahlreichen Widerspruchs- und Gerichtsverfahren erfolgreich Unternehmen vertreten, die sich gegen die Rückforderung ihrer empfangenen Beihilfen und Subventionen gewehrt haben. Mit unserem Büro in Brüssel und unseren guten Kontakten zur Generaldirektion Wettbewerb sind wir zudem bestens aufgestellt, um Ihre Interessen in Verhandlungen und Verfahren vor der Europäischen Kommission optimal zu vertreten.
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