Subventionen aus Drittstaaten (FSR)

Die 2023 in Kraft getretene EU Foreign Subsidies Regulation (FSR) gibt der Kommission weitreichende neue Befugnisse, um gegen Verzerrungen im Binnenmarkt vorzugehen, die durch drittstaatliche Subventionen verursacht werden. Ziel des neuen Regelwerks ist es, Chancengleichheit zwischen allen im Binnenmarkt tätigen Unternehmen zu schaffen, unabhängig davon, ob sie aus der EU oder aus Drittstaaten stammen. Im Zentrum stehen neue Anmeldepflichten und Vollzugsverbote für M&A-Transaktionen sowie Angebote in öffentlichen Vergabeverfahren. Die Vorschriften zielen zwar primär auf drittstaatliche Unternehmen, allerdings sind EU-Unternehmen gleichermaßen betroffen.

Unsere Anwältinnen und Anwälte begleiten Unternehmen bei sämtlichen Fragen rund um die Drittstaatensubventionsverordnung (FSR), insbesondere im Rahmen von Transaktionen. Wir können dabei auf unsere breite und langjährige Erfahrung im EU-Beihilferecht zurückgreifen, die für die Beratung zu komplexen FSR-Fragestellungen unabdingbar ist. Zudem profitieren Sie von unserer Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen, u. a. aus den Bereichen Gesellschaftsrecht und M&A.

Planen Sie derzeit eine große Transaktion oder die Beteiligung an einem großvolumigen Vergabeverfahren? Nutzen Sie unser Legal-Tech-Tool „FSR-Tracker“ für einen ersten thematischen Zugang. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer vorausschauenden Strategie, bei der Prüfung von Meldepflichten sowie bei anschließenden Notifizierungs- und Beschwerdeverfahren vor der Europäischen Kommission.

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Lernen Sie hier unser Team und unsere Beratungsschwerpunkte im EU-Beilhilfen- und Subventionsrecht kennen