Umwandlungsrecht

Nachfolgeplanung, Vorbereitung oder Folge von Kauf- und Verkaufsprozessen, steuerliche Motive oder Anpassung an operative Erfordernisse – die Gründe für gesellschaftsrechtliche Strukturierungen und Neuordnungen können vielschichtig sein. Unsere Anwältinnen und Anwälte begleiten Sie interdisziplinär in allen Fragen des Umwandlungsrechts.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte


Begleitung bei und Umsetzung von – auch komplexen – gesellschaftsrechtlichen Strukturierungen, insbesondere auf Grundlage des Umwandlungsgesetzes wie Verschmelzungen, alle Arten von Spaltungen (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung – auch aus Gebietskörperschaften), Vermögensübertragungen und Wechsel der Rechtsform


Lösung individual- und kollektivarbeitsrechtlicher Problemstellungen in diesem Zusammenhang, insbesondere Beratung zu Betriebsübergängen und sich diesbezüglich ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten einschließlich Fragen der betrieblichen und Unternehmensmitbestimmung


Grenzüberschreitende Maßnahmen wie Verschmelzungen ausländischer auf deutsche Gesellschaften und umgekehrt, Sitzverlegungen deutscher Gesellschaften ins Ausland unter gleichzeitigem Wechsel der Rechtsform und ähnliche Gestaltungen


Konzernrechtliche Fragestellungen, z.B. in Bezug auf Unternehmensverträge wie Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsverträge, insbesondere im Zusammenhang mit steuerlichen Organschaften, auch grenzüberschreitend


 

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