Unionsbeihilfen und EU-Haushaltsrecht

Sie möchten für ein Projekt Finanzmittel unmittelbar von der EU erhalten oder als Durchführungspartner EU-Mittel verwalten?
Unsere Anwältinnen und Anwälte unterstützen und beraten Sie in allen Fragen des EU-Haushaltsrechts, insbesondere im Zusammenhang mit der indirekten Mittelverwaltung, und begleiten Sie bei Antrags- und Prüfungsverfahren. Egal, ob Sie bereits Durchführungspartner der EU sind oder es werden möchten – wir klären Ihre Fragen zur Verwendung von EU-Haushaltsmitteln und begleiten Sie bei der Ex-ante-Bewertung Ihrer Systeme, Regeln und Verfahren (Pillar Assessment) sowie bei der praktischen und rechtskonformen Gestaltung und Umsetzung von Projekten.

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Lernen Sie hier unser Team und unsere Beratungsschwerpunkte im EU-Beilhilfen- und Subventionsrecht kennen