Januar 2019 Blog

Nach­rüs­tung von Die­sel­buss­en: EU-Komm­iss­ion ge­neh­migt Bei­hil­fen in Mill­io­nen­höhe

Die Europäische Kommission hat entschieden, dass die in Deutschland geplante Förderung der Nachrüstung von Dieselbussen im öffentlichen Personennahverkehr mit den europäischen Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme diene der Reduzierung der jährlichen Stickoxidemissionen und verfälsche gleichzeitig den Wettbewerb nicht übermäßig.

In Deutschland werden die Stickoxid-Grenzwerte regelmäßig deutlich überschritten. In den Jahren 2016 und 2017 betraf dies rund 90 deutsche Städte und Gemeinden. Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, die Nachrüstung von Dieselbussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit genehmigten Abgasnachbehandlungssystemen in den betroffenen Gebieten mit insgesamt 107 Mio. EUR zu unterstützen. Die Maßnahme ist Teil des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020“ der Bundesregierung, welches das Ziel verfolgt, den Stickoxid-Ausstoß im Land so schnell wie möglich zu minimieren. Die Förderung soll als projektspezifischer, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt werden. Der maximale Förderbetrag pro Bus beträgt dabei 20.000 EUR.

Mit Beschluss vom 14. November 2018 hat die Kommission die staatliche Förderung beihilfenrechtlich genehmigt. Die Kommission qualifizierte die Fördermaßnahme als staatliche Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV). Sie sei jedoch geeignet, Busunternehmen einen Anreiz zu bieten, in umweltfreundlichere Busse mit deutlich geringeren Stickoxid-Emissionen zu investieren. Die nachgerüsteten Busse sollen mindestens 85 Prozent weniger Stickoxide ausstoßen. Es werde davon ausgegangen, dass die geplante Unterstützung für die Nachrüstung von bis zu 7.000 Dieselbussen zu einer Verringerung der Stickoxid-Emissionen um mehr als 2.200 Tonnen pro Jahr führen und damit rasch zu einer Verbesserung der Luftqualität und der öffentlichen Gesundheit beitragen werde. Die Maßnahme stehe auch mit den Umweltzielen der Europäischen Union gemäß der Mitteilung der Kommission von 2018 „Ein Europa, das schützt: Saubere Luft für alle“ im Einklang. Hiernach bieten die europäischen Beihilfevorschriften den Mitgliedstaaten einen Rahmen, um Investitionen in emissionsärmere und emissionsfreie Mobilität (sowohl auf nationaler, regionaler also auch lokaler Ebene) zu erleichtern und damit einen Beitrag zu sauberer Luft zu leisten und zugleich die Industrie wettbewerbsfähiger zu machen. Schließlich verfälsche die Fördermaßnahme den Wettbewerb dabei nicht übermäßig, da sie einerseits im Rahmen eines offenen Ausschreibungsverfahrens gewährt werde und sich andererseits aus der Förderung keine offensichtlichen Gewinne für die Begünstigten ergäben. Die Maßnahme könne daher gemäß Art. 107 Abs. 3 c) AEUV als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden.

Dieser Beschluss der Kommission fügt sich in eine Reihe weiterer beihilfenrechtlicher Entscheidungen ein, die öffentliche Fördermaßnahmen gegen Luftverschmutzung betreffen. Bereits im Februar 2018 hatte die Kommission eine deutsche Beihilferegelung genehmigt (SA.48190), durch die der Erwerb von Elektro- und Hybridbussen im ÖPNV gefördert wird. Im Mai 2018 genehmigte sie für diese Maßnahme eine Mittelaufstockung (SA.50776). Am 10. Dezember 2018 genehmigte sie nunmehr eine weitere Fördermaßnahme zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Scheine, die das Ziel hat, die CO2-Emmissionen in Deutschland zu reduzieren (SA.51956).

Europäische Kommission, Beschluss vom 14. November 2018, SA.51450 – Germany – Scheme for retrofitting diesel buses in local public transport

Dr. Gerd Schwendinger, LL.M., Rechtsanwalt
Hamburg/Brüssel

Nina Kunigk, Rechtsanwältin
Hamburg

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