Neuer Koalitionsvertrag: Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht
Am 9. April 2025 haben CDU/CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vorgestellt. Darin planen die Koalitionspartner auch Änderungen im Bereich der Strom- und Energiesteuern.
Senkung der Stromsteuer
Die neue Regierung möchte Unternehmen und Verbraucher von den hohen Energiepreisen entlasten und daher u.a. die Stromsteuer auf das EU-rechtlich vorgeschriebene Mindestmaß absenken. Der Mindeststeuersatz beträgt 0,50 EUR pro Megawattstunde, was eine Absenkung um 20 EUR pro MWh im Vergleich zum aktuellen Regelsteuersatz bedeutet. Darüber hinausgehend möchte die Regierung auch energieintensive Unternehmen noch zusätzlich entlasten, allerdings hält sie die stromsteuerlichen Entlastungsmöglichkeiten insoweit für ausgeschöpft. Daher soll als besondere Entlastung ein „Industriestrompreis“ geschaffen werden. Diese Entlastung dürfte, aus den dargelegten Gründen, dann allerdings keine weitere steuerliche, sondern eine preisliche sein.
Förderung der E-Mobilität
Mit diversen Maßnahmen möchten die Koalitionspartner die Nutzung der E-Mobilität fördern. Hierbei sind auch Steuervorteile vorgesehen. Eine stromsteuerrechtliche Begünstigung wird jedoch im Koalitionsvertrag nicht erwähnt. Bisher ist der Verwendungszweck für die Elektromobilität jedoch nicht begünstigt. Allenfalls aus der Herstellung aus erneuerbarer Energie kann sich eine Steuerbefreiung ergeben. Hier besteht Nachbesserungsbedarf.
Der Koalitionsvertrag enthält auch keine Aussage zu der Frage, ob die von der letzten Regierung geplante Vereinfachung der Versorgerausnahme bei komplexen Lieferketten „innerhalb“ der Ladesäule erneut in Angriff genommen werden soll. Die geplante Regelung, wonach der Ladesäulenbetreiber als Letztverbraucher fingiert werden sollte, wurde Ende letzten Jahres bereits in den Bundestag eingebracht, dann aber wegen der verkürzten Legislaturperiode aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr verabschiedet. Diese Klarstellung wäre im Interesse der Unternehmen an Rechtssicherheit und Gleichbehandlung wünschenswert.
Zudem will die neue Regierung die systemdienliche Nutzung von E-Autos fördern, insbesondere soll das bidirektionale Laden unterstützt werden. Auch hier enthält der Koalitionsvertrag keine Aussage dazu, ob damit auch die ebenfalls von der letzten Regierung geplante, aber nicht mehr beschlossene Vereinfachung für bidirektionales Laden in das Gesetz übernommen wird. Bisher sind komplexe Einzelfallprüfungen erforderlich und eine Steuerpflicht ist nicht auszuschließen.
Alles in allem spiegeln sich die geplanten Förderungen derzeit kaum im stromsteuerlichen Bereich wider. Eine konsequente Förderung bedarf auch Anpassungen im Stromsteuerrecht, die unbedingt nachgeholt werden sollten.

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