März 2020 Blog

Über­blick über die wichtig­sten staat­lichen Hilfs­maß­nahmen in China zur Ab­mil­de­rung nach­teili­ger Aus­wirkung­en der Covid-19 Krise auf Unter­nehmen

Hintergrund

Die nationalen Behörden in der VR China, darunter das Ministry of Human Resources and Social Security (MOHRSS), die staatliche Steuerverwaltung, das Finanzministerium und die allgemeine Zollverwaltung, haben zusammen mit den Provinz- und Lokalregierungen eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um von der Epidemie betroffene inländische und ausländisch investierte Unternehmen finanziell zu unterstützen.

Dieser Artikel gibt einen Überblick über einige der wichtigsten staatlichen Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen zugunsten von Unternehmen und Bürgern sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene am Beispiel von Peking und Shanghai, wobei es hier zu gewissen Überschneidungen zwischen den nationalen und lokalen Maßnahmen kommt (so etwa bei den Beiträgen zur Sozialversicherung und zum Wohnungsfond).

Da eine beträchtliche Anzahl von Maßnahmen und Leistungen weit gefassten Anspruchsvoraussetzungen unterliegt, bleibt eine individuelle Beurteilung, ob der potenzielle Antragsteller diese Kriterien erfüllt, von entscheidender Bedeutung.

Nationale Hilfsmaßnahmen in China 

Sozialversicherungsbeiträge und Wohnungsfond

  • Ab Februar 2020 werden kleine und mittlere Unternehmen (“KMU“)* für bis zu fünf Monate von der Zahlung der Arbeitgeberbeiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Arbeitsunfallversicherungbefreit. Für Großunternehmen können die Beiträge bis zu drei Monate lang um die Hälfte reduziert werden;

    (*Die Kriterien, nach denen Unternehmen als KMU eingestuft werden, variieren je nach Branche und bestehen üblicherweise in der Anzahl der Beschäftigten, dem Jahresumsatz und/oder der Gesamtsumme der Vermögenswerte. Wir empfehlen, dass sich die lokale Geschäftsleitung des jeweiligen Unternehmens – gegebenenfalls mit unserer Hilfe – bei den zuständigen Behörden nach den für die jeweilige Firma einschlägigen Kriterien erkundigt.)
     
  • Ab Februar 2020 können die Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung um die Hälfte reduziert werden;
     
  • Arbeitgebern ist es erlaubt, die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bis zu drei Monate nach dem Ende der Epidemie aufzuschieben;
     
  • Von der Epidemie betroffene Unternehmen können beantragen, dass die Abgaben in Wohnungfonds bis zum 30. Juni 2020 aufgeschoben werden.

Steuern

  • Die Frist für die Erklärung zur Rückerstattung von Gebühren für die auftragsgemäße Einbehaltung und Eintreibung von Steuern im Jahr 2019 wird vom 30. März auf den 30. Mai 2020 verlängert;
  • Für Spenden in Form von Geld oder Gütern zur Bekämpfung von COVID-19 wurden Befreiungen von der Mehrwert-, der Verbrauchs-, der Körperschaft- und der Importsteuer eingeführt.    

Bankdarlehen

  • Kreditinstitute werden ermutigt, die Rückzahlung der Darlehensvaluta von KMU vorläufig zu stunden. Die Zinszahlungen können bis zum 30. Juni 2020 aufgeschoben werden, wobei Strafzinsen ausgenommen sind.    

Force Majeure-Zertifikate

  • Unternehmen, die aufgrund von COVID-19 nicht in der Lage sind, internationale oder inländische Handelsverträge zu erfüllen, können beim China Council for the Promotion of International Trade (CCPIT) ein „Force Majeure Zertifikat“ beantragen, um das Vorliegen der tatsächlichen Umstände nachzuweisen. Dies kann bei Verhandlungen mit Vertragspartnern über die rechtlichen Folgen einer möglichen Nichtleistung hilfreich sein.

Lokale Hilfsmaßnahmen in Peking und Shanghai

Peking

  • Unternehmen, die sich aufgrund von COVID-19 in vorübergehenden Schwierigkeiten befinden und keine Mitarbeiter entlassen oder die Entlassungen auf ein Minimum reduzieren, können eine Rückerstattung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erhalten;
     
  • Die Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung werden von Februar bis Juni 2020 um die Hälfte reduziert;
     
  • Arbeitgeber, die stark von der Epidemie betroffen sind, können die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bis zu sechs Monate aufschieben, längstens jedoch bis zum 20. Dezember 2020. Während dieses Zeitraums müssen keine Verzugsstrafen gezahlt werden;
     
  • KMU, die im Einklang mit der Richtlinie zur funktionalen und industriellen Entwicklung der Stadt Peking tätig sind, werden Sozialversicherungszuschüsse angeboten. Demnach kann ein Unternehmen in Peking einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 30% der für drei Monate zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge erhalten, wenn zum Ende April 2020 die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahr gleich geblieben oder um bis zu (aber ausschließlich) 20% gestiegen ist. Darüber hinaus kann ein Unternehmen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50% der für drei Monate zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge erhalten, wenn die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten Ende April im Vergleich zum Vorjahr um 20% oder mehr gestiegen ist;
     
  • KMU, die aufgrund von COVID-19 Schwierigkeiten mit der rechtzeitigen Fertigstellung ihrer Steuererklärung und der Steuerzahlung haben, können einen Antrag auf eine bis zu dreimonatige Aufschiebung der Steuerzahlung stellen;
     
  • Die Pekinger Stadtregierung wird die Erhebung einiger Verwaltungsgebühren für KMU aussetzen, darunter die Gebühren für die Inspektion von Spezialausrüstung, die Abwasserbehandlung und die Straßebenutzung;
     
  • KMU werden in begrenztem Umfang finanziell unterstützt, u.a. durch die Verlängerung der Rückzahlungsfrist von Krediten für sich in Schwierigkeiten befindliche KMU, die Senkung der Finanzierungskosten für KMU durch die Einführung eines Richtwerts für die Zinshöhe in Form eines Leitzinses (Loan Prime Rate, “LPR“), die Senkung der Gebühren für Finanzdienstleistungen und die Vereinfachung der einschlägigen Abläufe für KMU;
     
  • KMU erhalten Zuschüsse für die Ausbildung von Mitarbeitern und den Kauf von Dienstleistungen oderProduktenfür das „Home Office“, wie z.B. Ausrüstung für Telefonkonferenzen, Online-Verkäufe usw. Die Höhe dieser Subventionen beträgt höchstens 50% der Kaufsumme und ist auf 200.000 RMB begrenzt.

Shanghai

  • Arbeitgebern, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und einen geringen Stellenabbau aufweisen, werden 50% der im Jahr 2019 gezahlten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zurückerstattet;
     
  • Der Arbeitgeber-Beitragssatz zur Krankenversicherung wurde für den Zeitraum von Februar bis Juni 2020 von 10,5% auf 5,25% und für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2020 auf 10% gesenkt;
     
  • Arbeitgeber in Shanghai, die von der Epidemie stark betroffen sind, dürfen die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bis zu sechs Monate aufschieben. Alle Zahlungen müssen bis Ende 2020 erfolgen. Während dieses Zeitraums sind keine Verzugsstrafen zu zahlen;
     
  • Das Datum der Anpassung des Basissatzes für die Beiträge zum Wohnungsfond und der Sozialversicherung im Jahr 2020 wurde vom 1. April auf den 1. Juli 2020 verschoben;
     
  • KMU, die staatseigene Räumlichkeiten für Produktion und Betrieb anmieten und stark von der Epidemie betroffen sind, sind im Februar und März von der Mietzahlung befreit. Eigentümer gewerblicher Immobilien können eine Ermäßigung der Grundsteuer oder der Landnutzungssteuer beantragen;
     
  • Lokale Banken sind verpflichtet, stark von der Epidemie betroffenen KMU Kredite mit Zinssätzen anzubieten, die mindestens 25 Basispunkte unter dem Richtwert des Leitzinses (LPR) liegen;
     
  • Unternehmen, die Online-Schulungen für Mitarbeiter durchgeführt haben, erhalten Zuschüsse.

Bitte beachten Sie, dass diese Darstellung allgemeiner Natur ist und nicht als Rechtsberatung in Bezug auf eine bestimmte Transaktion oder Situation angesehen werden kann. Die aufgeführten Maßnahmen können sich jederzeit ändern. Diese Übersicht spiegelt nur einen Ausschnitt der am 27. März 2020 bestehenden Rechtslage wider und wird nicht fortlaufend aktualisiert. Wenn Sie Fragen haben oder zusätzliche Informationen zu diesem Thema wünschen, wenden Sie sich bitte an unsere Anwälte der China-Praxis bei GvW.

Patrick Heid, LL.M.
Dr. Dominic Köstner, LL.M.
Maria Kieslich

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