Mai 2020 Blog

Über­blick über Höhere Gewalt und Wesent­liche Än­derung der Um­stände im chi­nesisch­en Recht

Die COVID-19-Pandemie hat die Vertragsbeziehungen zwischen Parteien, die weltweit, aber auch in China geschäftlich tätig sind, stark beeinträchtigt. In vielen Fällen ist es fraglich, ob eine solche Pandemie als Fall von Höherer Gewalt oder als „Wesentliche Änderung der Umstände“ behandelt werden kann und ob die betroffenen Parteien von der Vertragserfüllung befreit werden können, den Vertrag kündigen oder ändern können. Dieser Artikel soll einen Überblick über die Bestimmungen zu Höherer Gewalt und dem Rechtsinstitut „Wesentliche Änderung der Umstände“ nach dem Recht der Volksrepublik China („VR China“) sowie über die potenziellen rechtlichen Möglichkeiten interessierter Parteien geben, die von der COVID-19-Pandemie betroffen sind.

Executive Summary

Die COVID-19-Pandemie begründet nach dem Recht und der Praxis der VR China weder automatisch Höhere Gewalt noch einen Anwendungsfall der „Wesentlichen Änderung der Umstände“ in Bezug auf bereits geschlossene Verträge. Vielmehr muss das Vorliegen solcher Umstände gegenüber der anderen Vertragspartei bzw. vor Gericht geltend gemacht werden, um die Anpassung oder Befreiung von der vertraglichen Leistungspflicht zu erreichen.

Um die COVID-19-Pandemie als ein Ereignis Höherer Gewalt anzuerkennen, das die leistungserbringende Partei von ihrer Leistungspflicht befreien kann, müssen im Zeitpunkt der Pflicht zur Erbringung der Leistung drei rechtliche Elemente erfüllt(gewesen) sein: Das Ereignis muss unvorhersehbar, unvermeidbar und unüberwindbar gewesen sein. Eine betroffene Partei kann die Ausstellung eines offiziellen Zertifikats beantragen, in dem das Vorliegen Höherer Gewalt schriftlich bescheinigt wird.

Die „Wesentliche Änderung der Umstände“ erfordert hingegen, dass die fortwährende Erfüllung des Vertrags offensichtlich ungerecht oder die Verwirklichung des Vertragszwecks unmöglich geworden ist. Sie kann eine Vertragsanpassung oder -beendigung zur Folge haben. Dies muss allerdings beim zuständigen Volksgericht beantragt werden. Die gerichtliche Praxis der VR China weist jedoch eine restriktive Anwendung dieses Rechtsinstituts auf.

I.   Höhere Gewalt nach dem Recht der VR China

Das Recht der VR China definiert sowohl im Allgemeinen Teil des Zivilrechts als auch in seinem Vertragsrecht Ereignisse Höherer Gewalt als

"objektive Umstände, die nicht vorhergesehen, vermieden und überwunden werden können".

Weiter sieht Artikel 117 des Vertragsgesetzes vor, dass

"[e]ine Partei, die aufgrund Höherer Gewalt nicht in der Lage war, einen Vertrag zu erfüllen, [..] im Hinblick auf die Auswirkungen des Ereignisses Höherer Gewalt ganz oder teilweise von der Haftung befreit [ist], sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht. Wenn ein Ereignis Höherer Gewalt nach der Verzögerung der Vertragserfüllung durch die Partei eingetreten ist, ist sie nicht von der Haftung befreit.

Ferner schreibt Artikel 118 des Vertragsgesetzes die Mitteilung über und den Nachweis Höherer Gewalt vor:

"Wenn eine Partei aufgrund Höherer Gewalt nicht in der Lage ist, einen Vertrag zu erfüllen, hat sie die andere Partei rechtzeitig zu benachrichtigen, um den Schaden, der der anderen Partei entstehen kann, zu mindern, und den Nachweis der Höheren Gewalt innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen".

Die COVID-19-Pandemie kann nach diesen Regelungen also nur dann als ein Ereignis Höherer Gewalt betrachtet werden, wenn die Erfüllung des jeweiligen Vertrags ganz oder teilweise durch COVID-19 (oder die entsprechenden von der Regierung durchgesetzten Maßnahmen) unmöglich geworden ist. In einem solchen Fall kann die betroffene Partei von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden werden, ohne für eine Vertragsverletzung zu haften.

Die Rechtskommission des Nationalen Volkskongresses der VR China, der Obere Volksgerichtshof von Shanghai und der Obere Volksgerichtshof von Zhejiang haben diese Auffassung in ihren jüngsten Pressekonferenzen und Rundschreiben geteilt. Schließlich bestätigte der Oberste Volksgerichtshof der VR China ("Supreme Court = SPC") in seiner Stellungnahme vom 16. April 2020 ("SPC-Stellungnahme - 16. April 2020") die Anwendbarkeit der Regeln für Höhere Gewalt nach den dem Allgemeinen Teil des Zivilrechts und des Vertragsrechts wie folgt:

„[f]ür zivilrechtliche Streitigkeiten, die direkt von der Seuchensituation oder den Maßnahmen zur Seuchenverhütung und -bekämpfung betroffen sind und die den gesetzlichen Anforderungen der Höheren Gewalt entsprechen , gelten Artikel 180 der Allgemeinen Regeln des Zivilrechts sowie Artikel 117 und 118 des Vertragsrechts und damit zusammenhängende Bestimmungen".

Die Feststellung, ob Vertragsparteien teilweise oder vollständig von ihrer Haftung befreit werden können, ist von Fall zu Fall unter Berücksichtigung des spezifischen Vertrags und Sachverhalts zu überprüfen. Insbesondere wird das chinesische Gericht wahrscheinlich berücksichtigen, (i) ob die COVID-19-Pandemie in der Folge die Nichterfüllung oder Nichterreichung des Vertragszwecks verursacht hat; (ii) ob der Vertrag vor oder nach der COVID-19-Pandemie abgeschlossen wurde; (iii) ob die klagende Partei in der Lage war, die Pandemie und die damit verbundenen Auswirkungen vorherzusehen; und (iv) inwieweit die klagende Partei angemessene Anstrengungen unternommen hat, um die Auswirkungen der extremen Umstände zu vermeiden.

Zur Unterstützung der Anträge auf gerichtliche Anerkennung Höherer Gewalt können die betroffenen Parteien ein Zertifikat zur Bescheinigung objektiver Umstände ("CCPIT-Zertifikat") beantragen, welches vom China Council for The Promotion of International Trade ("CCPIT") ausgestellt wird. Inhalt des CCPIT-Zertifikats können etwa die verzögerte Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs, Verkehrskontrollen oder Einschränkungen des Entsendungspersonals o.ä. sein. Ein Beispiel für ein solches Zertifikat sehen Sie hier.

Das CCPIT-Zertifikat kann der betroffenen Partei in Verhandlungen mit dem Vertragspartner als Unterstützung dienen, das Ereignis Höherer Gewalt plausibel darzustellen und so ihre Position stärken. Darüber hinaus kann es dem Gericht als Beweismittel vorgelegt werden, um im Falle von Streitigkeiten das Vorliegen Höherer Gewalt zu beweisen. Unter http://rzzx.ccpit.org/ kann es sowohl für inländische als auch für ausländische Unternehmen beantragt werden.

Einschlägige Präzedenzfälle zeigen jedoch, dass weder nationale noch internationale Gerichte an die CCPIT-Zertifikate gebunden sind. Die Gerichte prüfen nach wie vor im Einzelfall, ob das durch die CCPIT-Zertifikate nachgewiesene Ereignis den Anforderungen an Höhere Gewalt nach den Gesetzen der VR China (d.h. unvorhersehbar, unvermeidbar und unüberwindlich) entspricht, und verlangen regelmäßig weitere Beweise zum Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen dem Ereignis und der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung.

II.    Wesentliche Änderung der Umstände nach dem Recht der VRC

Eine weitere Möglichkeit, sich ganz oder teilweise von den Verpflichtungen aus einem Vertrag zu befreien, kann für eine Partei darin bestehen, sich auf eine „Wesentliche Änderung der Umstände“ zu berufen.

Die Doktrin "Wesentliche Änderung der Umstände“ " ist weder im Vertragsrecht noch in dem Allgemeinen Teil des Zivilrechts geregelt, sondern wurde durch Artikel 26 der Interpretation II des SPCzu bestimmten Fragen der Anwendung des Vertragsrechts der VR China („Artikel 26") im Jahr 2009 wie folgt eingeführt:

"Artikel 26  Wenn nach Vertragsabschluss eine wesentliche Änderung der objektiven Rahmenbedingungen eingetreten ist, die von den betroffenen Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war, nicht durch Höhere Gewalt verursacht wurde und nicht zu einem kommerziellen Risiko gehört, die die fortdauernde Erfüllung des Vertrags für die betreffende Partei offensichtlich ungerecht macht oder die Verwirklichung des Vertragszwecks unmöglich macht, bestätigt der Volksgerichtshof, das der Vertrag nach dem Grundsatz der Gerechtigkeit unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände zu ändern oder zu beenden ist, wenn eine betreffende Partei bei einem Volksgerichtshof eine Änderung oder Beendigung des Vertrags beantragt.”

Nach dem Wortlaut des Artikels 26 stehen die „Wesentliche Änderung der Umstände“ und Höhere Gewalt in einem Alternativverhältnis und das Vorliegen von Letzterem würde zur Ablehnung des Antrags nach Artikel 26 führen. Das SPC ist von dieser rein sprachlichen Auslegung jedoch selbst wieder abgewichen und hat in einem späteren Urteil indirekt bestätigt, dass Artikel 26 auch in dem Fall anwendbar sein könne, in dem ein Ereignis Höherer Gewalt die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung verursacht hat.

Der gegenwärtige Entwurf des Zivilgesetzbuches der VR China, der am 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurde, sieht in seinem Artikel 533 (der die konstitutiven Elemente der „Wesentlichen Änderung der Umstände“ enthält) von dieser Negativbedingung "nicht durch Höhere Gewalt verursacht zu sein" ab. Auch mehrere Obere Volksgerichte haben die Möglichkeit des gleichzeitigen Vorliegens von Höherer Gewalt und „Wesentlicher Änderung der Umstände“ bestätigt. So weist der Obere Gerichtshof von Hubei beispielsweise in einer Antwort darauf hin, dass Artikel 26 analog auf die Fälle angewendet werden könne, in denen eine Partei beim zuständigen Volksgericht eine Vertragsänderung beantragt und behauptet, dass ihre weitere Vertragserfüllung aufgrund des Ereignisses Höherer Gewalt ("Pandemie COVID-19") offensichtlich ungerecht sei. In einem anderen Gutachten eines Oberen Gerichts der Provinz stellt das Gericht klar, dass eine gleichzeitige Anwendung der Regeln zur Höheren Gewalt und der Regeln zur „Wesentlichen Änderung der Umstände“ nicht unvereinbar seien, sondern diese vielmehr in wechselseitiger Beziehung zueinander stünden.

Die Volksgerichte wenden bei der Beilegung von Streitigkeiten in Folge der COVID-19-Pandemie also die einschlägigen Gesetze und Vorschriften an, wenn die Voraussetzungen für Höhere Gewalt erfüllt sind und die Pandemie zu einer wesentlichen Änderung der Umstände geführt hat. Schließlich schließt die SPC-Stellungnahme - 16. April 2020 die Anwendung des Artikels 26 für die Fälle, in denen die Vertragserfüllung nach den Regeln der Höheren Gewalt wegen der COVID-19-Pandemie unmöglich geworden ist, nicht aus.

Bei der Feststellung, ob die Regeln für die „Wesentliche Änderung der Umstände“ in bestimmten von der COVID-19-Pandemie betroffenen Fällen anwendbar sind, sind die folgenden konstitutiven Voraussetzungen zu beachten: (a) die objektive wesentliche Änderung der Umstände muss nach dem Vertragsabschluss, aber vor der vollständigen Erfüllung des Vertrags eingetreten sein; (b) die wesentliche Änderung der Umstände darf nicht den Vertragsparteien zuzuschreiben sein; (c) die „Wesentlichen Änderung der Umstände“ war für die Vertragsparteien bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar; und (d) die Erfüllung des ursprünglichen Vertrags wäre offensichtlich ungerecht oder der Vertragszweck würde aufgrund der „Wesentlichen Änderung der Umstände“ nicht erreicht.

Wenn diese konstitutiven Voraussetzungen der „Wesentlichen Änderung der Umstände“ kumulativ erfüllt sind, kann die betroffene Vertragspartei beim zuständigen Volksgericht beantragen, den betreffenden Vertrag zu ändern oder zu beenden. Wenn die weitere Erfüllung des Vertrages für diese Vertragspartei in erheblichem Maße ungerecht erscheint, kann die Vertragspartei die Änderung der Frist zur Vertragserfüllung, der Methode, des Preises o.a. beantragen. Das angerufene Gericht muss sodann unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände des Falles entscheiden-. Einem Antrag auf Beendigung des Vertrags wird der SPC nur dann stattgeben, wenn der Zweck des Vertrags nicht mehr erreicht werden kann.

In der Praxis erfordert jede Berufung auf Artikel 26 eine Bestätigung durch das zuständige Obere Volksgericht. Die Volksgerichte betonen, dass "die Antragsverfahren für den Grundsatz des Wegfalls der Geschäftsgrundlage recht streng sind und in der Gerichtspraxis vorsichtig gehandhabt werden müssen".

Kontakt – China Praxis:

Deutschland:
Dr. Björn Etgen

China (Büro Shanghai):
Patrick Heid, LLM.
Yan, Huanlei
Li, Kerui, LL.M.

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