Ab dem 1. April 2025 bietet der neue § 273a Zivilprozessordnung (ZPO) durch verbesserte Schutzmechanismen für Geschäftsgeheimnisse im Zivilprozess einen erheblichen Mehrwert für Unternehmen, indem er die Vertraulichkeit sensibler Informationen sicherstellt und gerichtliche Verfahren attraktiver gestaltet.
Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist eine lesenswerte Entscheidung, die sich mit der Anerkennung und Vollstreckbarkeit eines ausländischen Schiedsspruchs beschäftigt
Das geplante Gesetzesvorhaben zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts verfolgt die Stärkung des Schiedsstandortes Deutschland im internationalen Wettbewerb.
International tätige Unternehmen können ihre in der Russischen Föderation beschäftigten Mitarbeitenden aktuell unter erleichterten Bedingungen in Deutschland weiterbeschäftigen. Die Bundesagentur für Arbeit hat eine bis 30.09.2022 befristete Globalzustimmung zur Arbeitsmarktzulassung von Fachkräften aus Russland erteilt.
Gesetzliche und gerichtliche Fristen im Zivilverfahren sind einzuhalten. Anderenfalls drohen negative Folgen bis hin zum Unterliegen im Verfahren. Eine Frist lässt sich oft vom Gericht auf Antrag verlängern lassen, wovon die Parteien ausgiebig Gebrauch machen.

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