Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten haben eine Erklärung veröffentlicht, die einen neuen Rahmen für den transatlantischen Handel schafft und die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und der USA auf eine neue Grundlage stellt.
Die von den EU-Mitgliedstaaten erzielte Einigung im Rat der Europäischen Union zur Reform des Unionszollkodex bildet die Grundlage für die kommenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Kommission im Trilogverfahren.
Das Europäische Parlament und der Rat haben eine vorläufige Einigung zur Änderung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) erzielt, die dessen Anwendung deutlich vereinfachen soll und gleichzeitig den Anwendungsbereich erheblich reduziert.
Am 9. April 2025 haben CDU/CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vorgestellt. Darin kündigen die Koalitionspartner auch Änderungen im Außenwirtschaftsrecht an – unter anderem einen „Paradigmenwechsel“ bei Ausfuhrgenehmigungen sowie eine Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes.
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Abbau von Bürokratie beim CO2-Grenzausgleichssystem
Im Rahmen des ersten Omnibus-Pakets hat die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 eine Reihe von Änderungen zum CO2-Grenzausgleichssystem vorgestellt, die Bürokratie verschlanken und Pflichten vereinfachen sollen.
Das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angekündigte vierte Maßnahmenpaket als Teil der Wachstumsinitiative der Bundesregierung ist am 15. Januar 2025 in Kraft getreten.

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