Ausbau des Lübecker Flughafens: Land Schleswig-Holstein verteidigt mit GvW Graf von Westphalen Planfeststellungsbeschluss
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat die Klage der Gemeinde Groß Grönau gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Lübecker Flughafens abgewiesen. In ihrer Entscheidung vom 27. Februar 2018 (1 KS 2/10) sind die Richter damit der Argumentation des Landes Schleswig-Holstein gefolgt.
Die Gemeinde Groß Grönau hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums des Landes Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2009 geklagt, weil sie sich in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung, insbesondere in ihrer Planungs- und Finanzhoheit als Gemeinde verletzt sah.
In der Urteilsverkündung hat das Gericht nun festgestellt, dass das Land im Planfeststellungsbeschluss die Belange des Betreibers und der Gemeinde ausreichend berücksichtigt und gegeneinander abgewogen hatte.
GvW hat das Land Schleswig-Holstein mit Beginn des Planfeststellungsverfahrens beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau und Saskia Soravia.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Aktuell sind noch drei weitere Verfahren gegen den Ausbau des Lübecker Flughafens mit den Klagen der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm sowie von zwei Privateigentümern von Wohngrundstücken in Groß Grönau und Lübeck anhängig (1 KS 3/10, 1 KS 4/10 und 1 KS 5/10). Die mündlichen Verhandlungen für diese Verfahren sind bislang noch nicht terminiert.
Die Expertise von GvW beim Ausbau und der Erweiterung von Flughäfen ist in ganz Deutschland gefragt: Zuletzt hat die Kanzlei bspw. den Allgäu Airport beim Ausbau der Start- und Landebahn begleitet (mehr dazu hier in unserem Video).
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