Ausbau des Lübecker Flughafens: Land Schleswig-Holstein verteidigt mit GvW Graf von Westphalen Planfeststellungsbeschluss
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat die Klage der Gemeinde Groß Grönau gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Lübecker Flughafens abgewiesen. In ihrer Entscheidung vom 27. Februar 2018 (1 KS 2/10) sind die Richter damit der Argumentation des Landes Schleswig-Holstein gefolgt.
Die Gemeinde Groß Grönau hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums des Landes Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2009 geklagt, weil sie sich in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung, insbesondere in ihrer Planungs- und Finanzhoheit als Gemeinde verletzt sah.
In der Urteilsverkündung hat das Gericht nun festgestellt, dass das Land im Planfeststellungsbeschluss die Belange des Betreibers und der Gemeinde ausreichend berücksichtigt und gegeneinander abgewogen hatte.
GvW hat das Land Schleswig-Holstein mit Beginn des Planfeststellungsverfahrens beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau und Saskia Soravia.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Aktuell sind noch drei weitere Verfahren gegen den Ausbau des Lübecker Flughafens mit den Klagen der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm sowie von zwei Privateigentümern von Wohngrundstücken in Groß Grönau und Lübeck anhängig (1 KS 3/10, 1 KS 4/10 und 1 KS 5/10). Die mündlichen Verhandlungen für diese Verfahren sind bislang noch nicht terminiert.
Die Expertise von GvW beim Ausbau und der Erweiterung von Flughäfen ist in ganz Deutschland gefragt: Zuletzt hat die Kanzlei bspw. den Allgäu Airport beim Ausbau der Start- und Landebahn begleitet (mehr dazu hier in unserem Video).
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.