14 März 2013 Pressemitteilungen

BAG entscheidet zu „Equal Pay“ – GvW Graf von Westphalen informiert in seiner Reihe GvW Afterwork

Zeitarbeitnehmer, deren Arbeitgeber Tarifverträge mit der tarifunfäfigen CGZP geschlossen haben, haben einen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Dies hat das BAG in seiner Revisions-Entscheidung am 13. März bestätigt. Nach der Entscheidung ist auch das Vertrauen der Verleiher in die Tariffähigkeit der CGZP nicht geschützt.

Arbeitgeber haben dennoch gute Karten, was drohende Nachzahlungsansprüche der Leiharbeitnehmer betrifft: Jedenfalls dann, wenn in den Verträgen wirksame Ausschlussklauseln vereinbart sind. Diese Ausschlussfristen dürfen drei Monate nicht unterschreiten, so die Entscheidung der Erfurter Richter.

Was beim Einsatz von Leiharbeitnehmern zu beachten ist, ist Thema der nächsten Veranstaltung der Reihe GvW Afterwork. Am kommenden Donnerstag, den 21. 3. 2013, werden die Münchener Rechtsanwälte Dr. Reinhard Höß, Ulrich Stuhlfelner und Christoph J. Hauptvogel die Chancen und Risiken des „Equal Pay“ erläutern und die Folgen des aktuellen BAG-Urteils für die Praxis unter die Lupe nehmen.

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