Datel setzt im Urheberrechtsstreit über Ergänzungssoftware für die mobile Spielekonsole PlayStation Portable (PSP) auf GvW – mit Erfolg
Für eine urheberrechtsverletzende Umarbeitung eines Computerprogramms nach § 69c Nr. 2 UrhG reicht es nicht aus, dass lediglich der Ablauf des Programms beeinflusst wird. Darüber hinaus muss ein Eingriff in die Programmsubstanz vorliegen, urteilte nun das OLG Hamburg (Urt. v. 7. 10. 2021 - 5 U 23/12). Das Gericht hat damit der GvW-Mandantin Datel Design and Development Ltd. in dem langjährigen Urheberrechtsstreit gegen die SONY Computer and Entertainment Ltd. schließlich vollumfänglich Recht gegeben und deren Klage in der Berufungsinstanz abgewiesen.
In dem konkreten Rechtsstreit ging es um die Beurteilung von zwei Datel-Softwareprodukten, mit denen Spielerinnen und Spieler auf den Ablauf der Computerspiele der Klägerin im Arbeitsspeicher der Spielkonsole PlayStationPortable (PSP) einwirken können. So ermöglichen die Anwendungen, dass während des laufenden Spiels durch eine Tastenkombination ein Menü eingeblendet werden kann, das nicht im Originalspiel vorgesehen ist. Hier können Spielerinnen und Spieler dann in ausgewählten Spielen beispielsweise Beschränkungen eines „Turbos“ ausschalten oder die Spielgeschwindigkeiten verändern.
Die Richter kommen in ihrer Entscheidung zu dem Ergebnis, dass keine Urheberrechte an der Software der Klägerin verletzt werden. Sie begründen dies mit dem Schutzumfang des Umarbeitungsrechts eines Computerprogramms gemäß § 69c Nr. 2 UrhG im Lichte von Art. 4 der Software-Richtlinie 2009/24/EG. Es fehle bei dem beanstandeten Verhalten an einer erforderlichen Abänderung des Objekt- oder Quellcodes oder der inneren Struktur des geschützten Computerprogramms. Der programmgemäße Ablauf eines Computerprogramms sei nicht Teil des Schutzgegenstandes des § 69a UrhG und daher auch nicht über § 69c UrhG gegen externe Einflussnahmen schützenswert.
Das OLG Hamburg hat die Revision zur Rechtsfortbildung in Bezug auf die Auslegung und Reichweite des Umarbeitungsbegriffs des § 69c Nr. 2 UrhG zugelassen.
GvW Graf von Westphalen hat das britische Unternehmen in der langjährigen Auseinandersetzung durch Dr. Walter Scheuerl und Dr. Christian Triebe begleitet. Bereits in der Hauptsache-Entscheidung der ersten Instanz (LG Hamburg, Urt. v. 24. 1. 2012 - 310 O 199/1) sowie den vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren hatte das Hamburger Urheberrechtsteam die Mandantin vertreten.
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.