Land Schleswig-Holstein wehrt mit GvW Graf von Westphalen zwei Klagen ab
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat zwei Klagen der Gemeinde Großenbrode und der Stadt Fehmarn gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der B207 zwischen Heiligenhafen und Puttgarden abgewiesen.
Die Kläger hatten u.a. argumentiert, dass die streitgegenständliche Planung mit derjenigen für die Fehmarnsundbrücke und für den Neubau der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) hätte abgestimmt und in einem einheitlichen Verfahren durchgeführt werden müssen.
Nach der Entscheidung der Schleswiger Richter hat der Planfeststellungsbeschluss weiterhin Bestand. Es seien keine Zwangspunkte und Überplanungen der B207 mit den anderen Planfeststellungen zu befürchten, folgte das Gericht der Argumentation des von GvW vertretenen Landes Schleswig-Holstein.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der B207 sind fünf weitere Klagen vor dem OVG anhängig. Darüber hinaus werden im September/Oktober vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig acht Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) verhandelt. Auch hier wird die Kanzlei das Land Schleswig-Holstein vertreten.
GvW berät und vertritt das Land Schleswig-Holstein durch ein Hamburger Kernteam, bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Stefanie Ramsauer und Saskia Soravia.
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