LNG-Anbindungs­leitung ETL 180: GvW vertritt das Land Schleswig-Holstein erfolgreich vor dem Bundes­verwaltungsgericht

Mit Beschluss vom 22. Juni 2023 (Az. 7 VR 3.23) hat das Bundesverwaltungsgericht den Antrag von zwei betroffenen Grundstückseigentümern auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Planfeststellungsbeschlusses, mit dem das Land Schleswig-Holstein die Errichtung und den Betrieb der LNG-Anbindungsleitung ETL 180 von Brunsbüttel nach Hetlingen zugelassen hat, abgelehnt. GvW hatte das Land Schleswig-Holstein bereits während des Planfeststellungsverfahren rechtlich beraten und nun auch vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich vertreten.

Über die ETL 180 soll ab dem kommenden Jahr das am Terminal in Brunsbüttel ankommende Flüssiggas (LNG) in das Gasversorgungsnetz eingespeist werden. Das Vorhaben unterfällt dem LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG), das im vergangenen Jahr zur Sicherung der nationalen Energieversorgung erlassen worden ist. Das Bundesverwaltungsgericht führt in seinem Beschluss insbesondere aus, dass § 4 LNGG, der den Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung für bestimmte Vorhaben vorsieht, entgegen der Auffassung der Antragsteller mit dem Unionsrecht im Einklang stehe. Die ETL 180 leiste einen relevanten Beitrag, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, sodass das Vorhaben auch die Tatbestandsvoraussetzungen der Norm erfülle. Zudem hat das Gericht ausgeführt, dass eine Behörde bei der Zulassung von Energietransportleitungen diejenigen Tätigkeiten, die die Verbraucher zu einem späteren Zeitpunkt mit der Energie ausübten, nicht nach § 13 Klimaschutzgesetz (KSG) zu berücksichtigen habe. Der Planfeststellungsbeschluss ist damit weiterhin vollziehbar, so dass die Baumaßnahmen zur Errichtung der Anbindungsleitung fortgesetzt werden können. Eine Entscheidung im Hauptsachverfahren steht noch aus.

Für GvW waren folgende Anwälte tätig: Dr. Ronald Steiling, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer und Cosima Baumeister (alle Umwelt- und Planungsrecht).

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