Netzzugang: Transatel mit GvW im Streitbeilegungsverfahren erfolgreich
Mobile virtuelle Netzbetreiber (MVNO) können sich auf die Dienstanbieterregelung in den Zuteilungsbescheiden der 5G-Frequenzauktion 2019 berufen. Das hat die Bundesnetzagentur jetzt im Streitbeilegungsverfahren auf den Antrag der GvW-Mandantin Transatel hin entschieden (Beschl. v. 14. 10. 2021 – BK2b – 21/005). Die Antragsgegnerin Telefónica Germany GmbH muss daher mit Transatel über einen MVNO-Zugangsvertrag verhandeln.
Transatel ist ein französisches Telekommunikationsunternehmen und gehört zu den weltweit führenden Anbietern globaler Mobilfunkdienste in den Bereichen Maschine zu Maschine (M2M) und Internet der Dinge (IoT). In allen europäischen Ländern hat Transatel Zugangsvereinbarungen mit nationalen Mobilfunkunternehmen geschlossen – allein in Deutschland stößt es bislang auf einen verschlossenen Mobilfunkmarkt. Nach erfolglosen Versuchen, mit Telefónica Germany Verhandlungen über einen MVNO-Zugang zum Telefónica-Netz aufzunehmen, hat Transatel mit Unterstützung von GvW-Partnerin Dr. Grace Nacimiento (Telekommunikationsrecht) erfolgreich das Streitbeilegungsverfahren geführt. Neben der Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen durch Telefónica Germany hat die Bundesnetzagentur auch klare Aussagen zur Konkretisierung der Verhandlungspflicht im vorliegenden Fall getroffen und damit die Verhandlungspflicht als Instrument der Wettbewerbsförderung gestärkt.
Zusätzlichen Rückenwind bekommt die GvW-Mandantin durch eine wenige Tage später verkündete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Vergabebedingungen für die 5G-Frequenzen (Beschl. v. 20. 10. 2021 – 6 C 13.20). Die Leipziger Richter haben darin die Verhandlungspflicht der großen Mobilfunkunternehmen bestätigt. Danach beruht die Verhandlungspflicht auf einer hinreichenden Rechtsgrundlage, ist inhaltlich hinreichend bestimmt und geeignet, die hier maßgeblichen Regulierungsziele zu fördern, entschieden die Richter (mehr zur Entscheidung unter https://www.bverwg.de/de/pm/2021/67).
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.