Planfeststellungsbeschluss zum A20-Elbtunnel bestandskräftig: Land Schleswig-Holstein mit GvW vor dem BVerwG erfolgreich
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat den Weg freigemacht für den A20-Elbtunnel bei Glücksstadt: Die Leipziger Richter haben die beiden letzten Klagen gegen den Planänderungs- und Ergänzungsbeschluss des Landes Schleswig-Holstein für das Tunnelprojekt abgewiesen. Damit ist der Planfeststellungsbeschluss für die Elbquerung zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen aus dem Jahr 2014 bestandskräftig. Der Planfeststellungsbeschluss für den niedersächsischen Teil des Projekts war bereits vorher bestandskräftig geworden.
Das Fährunternehmen FRS Elbfähre und die Naturschutzverbände NABU und BUND hatten gegen den Planänderungs- und Ergänzungsbeschluss zum Bau des A 20-Elbtunnels geklagt. Das Fährunternehmen wollte mit seiner Klage Rechtsansprüche wegen Existenzgefährdung seiner Elbfähren sichern und hatte umfangreiche umweltrechtliche Rügen erhoben. Die Verbände hatten v.a. vermeintlich klimaschädliche Auswirkungen des zweitlängsten Straßentunnels in Deutschland beanstandet. Beide Klagen hat das BVerwG nun vollumfänglich abgewiesen. Die Entscheidungen des Gerichts sind unanfechtbar.
GvW Graf von Westphalen hat das Land Schleswig-Holstein vertreten durch Dr. Ronald Steiling, Corinna Lindau und Saskia Soravia (alle Umwelt- und Planungsrecht, Hamburg). Das Team begleitet das Land in diesem Verfahren seit den Klageverfahren gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss vom 30. Dezember 2014 (mehr).
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.