Beihilfenrechtliche Risikoanalyse bei Due Diligence
Das Übersehen oder die unsachgemäße Behandlung beihilfenrechtlicher Probleme bei Akquisitionen, Veräußerungen und Umstrukturierungen von Unternehmen kann im Nachhinein zu erheblichen finanziellen, rechtlichen und tatsächlichen Problemen führen: Förderungen müssen zurückgezahlt werden, es entstehen Schadensersatzansprüche, Investitionen werden wirtschaftlich wertlos.
Um solche „Blindgänger“ zu vermeiden, ist eine sorgsame und risikobewusste Prüfung beihilfenrechtlicher Aspekte im Rahmen einer Due Diligence erforderlich. Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Sie kompetent und umfassend über potenzielle Risiken und entwickeln rechtskonforme und praktikable Lösungsstrategien zur Vermeidung von Rückforderungsrisiken. Hierbei profitieren Sie von unserer Zusammenarbeit mit unseren Kolleginnen und Kollegen, u. a. aus den Bereichen Gesellschaftsrecht und M&A.
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