Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bildet den zentralen Rechtsrahmen für die leitungsgebundene Versorgung mit Strom und Gas in Deutschland. Es regelt unter anderem den Betrieb und Ausbau von Energieversorgungsnetzen, Netzanschluss und Netzzugang, Entflechtung und Regulierung, Energielieferverträge sowie die Aufgaben und Befugnisse der Regulierungsbehörden. Für Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreiber, Projektentwickler, Anlagen- und Speicherbetreiber, Investoren sowie energieintensive Unternehmen entscheidet die richtige Anwendung des EnWG daher häufig über die rechtssichere Umsetzung von Geschäftsmodellen und Energieprojekten. Zugleich entwickelt sich der regulatorische Rahmen dynamisch weiter: Die aktuelle Fassung des EnWG berücksichtigt zahlreiche Anforderungen der Energiewende und wurde zuletzt im März 2026 geändert. Auch das reformierte europäische Strommarktdesign prägt die weitere Entwicklung des deutschen Energierechts.
Rechtsberatung zum EnWG erfordert deshalb mehr als die isolierte Prüfung einzelner Vorschriften. Netzanschluss, Netzentgelte, technische Anschlussbedingungen, dezentrale Erzeugung und Speicher, steuerbare Verbrauchseinrichtungen, Versorgungssicherheit und energiewirtschaftliche Vertragsstrukturen greifen ineinander und stehen zugleich in engem Zusammenhang mit EEG, Messstellenbetriebsgesetz sowie europäischem Energierecht. Gerade beim Netzanschluss können neben dem EnWG weitere regulatorische Vorgaben und die konkrete Ausgestaltung durch den jeweiligen Netzbetreiber entscheidend sein.
Die Anwältinnen und Anwälte von GvW Graf von Westphalen beraten Unternehmen zu regulatorischen und vertraglichen Fragen des Energiewirtschaftsgesetzes und begleiten Energieprojekte von der Konzeption bis zur Umsetzung. Unsere Rechtsberatung verbindet energierechtliche Expertise mit einem Verständnis für technische und wirtschaftliche Zusammenhänge des Energiemarktes. Wir unterstützen bei Verhandlungen mit Netzbetreibern und anderen Marktteilnehmern, bei der Gestaltung energiewirtschaftlicher Verträge sowie in Verfahren gegenüber der Bundesnetzagentur und anderen zuständigen Behörden. Bei Konflikten setzen wir die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich durch.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte in der Rechtsberatung zum EnWG
Beratung zu Anwendungsbereich, Pflichten und regulatorischen Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes
Beratung und Vertragsgestaltung zu Netzanschluss, Anschlussnutzung und Netzzugang für Erzeugungs-, Verbrauchs- und Speicheranlagen
Rechtliche Begleitung von Netzanschlussbegehren und Netzanschlussverfahren sowie von Auseinandersetzungen über Anschlussbedingungen, Kapazitäten und Verzögerungen
Beratung von Netzbetreibern, Energieversorgungsunternehmen, Projektentwicklern, Anlagenbetreibern, Investoren und industriellen Letztverbrauchern
Prüfung und Gestaltung energiewirtschaftlicher Verträge, insbesondere Netzanschluss-, Netznutzungs-, Liefer- und Kooperationsverträge
Beratung zur Regulierung von Strom- und Gasnetzen sowie zu Netzentgelten und regulatorischen Vorgaben
Beratung zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzsteuerung, insbesondere im Zusammenhang mit § 14a EnWG
Rechtliche Einordnung von Kundenanlagen, Areal- und Quartiersversorgung, dezentralen Versorgungskonzepten und Eigenversorgung
Beratung zu regulatorischen Anforderungen für Batteriespeicher, Ladeinfrastruktur, erneuerbare Energien und innovative Energiekonzepte
Vertretung gegenüber der Bundesnetzagentur, Landesregulierungsbehörden und Netzbetreibern sowie in energierechtlichen Gerichts- und Beschwerdeverfahren