Internationales Zivilverfahrensrecht (IZVR)

Das internationale Zivilverfahrensrecht (IZVR) spielt beispielsweise bei der Zustellung in das oder aus dem Ausland oder der Vollstreckung von Urteilen in einem anderen Staat eine wichtige Rolle. Ebenfalls zu diesem Rechtsgebiet gehört die Ermittlung des zuständigen Gerichts. Hier bieten sich diverse Möglichkeiten für Strategien, mit welchen Ansprüche vermieden oder gesichert, Dauer und Kosten von Verfahren reduziert werden können.

Unsere Anwältinnen und Anwälte haben langjährige Erfahrung im Bereich der Vermeidung riskanter Verfahren vor ausländischen Gerichten durch frühzeitige Erhebung von Klagen im Inland. Durch proaktive Einleitung von Verfahren können vielfach ein günstigeres Ergebnis erzielt und Kosten gespart werden. Durch die Anerkennung der so erstrittenen Entscheidungen (Urteile, Beschlüsse, aber auch Schiedssprüche) im Ausland, welche wir über unsere Partnerkanzleien begleiten, kann vielfach ein Verfahren im Ausland vermieden oder schnell beendet werden.

Unsere Kanzlei bleibt am Puls der Zeit im Hinblick auf neue Entwicklungen des Internationalen Zivilverfahrensrechts. So können wir neue Wege bei der Bewertung der günstigsten Strategien einbeziehen. Hierdurch können wir den maßgeblichen Erschwernissen der Auslandsbezüge, die in der Regel höhere Kosten und längere Verfahrensdauern mit sich bringen, begegnen und Gestaltungsspielräume zum Vorteil unserer Mandantschaft nutzen.

Innerhalb der EU ist das Internationale Zivilverfahrensrecht durch Verordnungen (EuZVR, Europäisches Zivilverfahrensrecht) reguliert, die deutlich abweichen von den Übereinkommen, die in den meisten übrigen internationalen Streitigkeiten maßgeblich sind. Modernisiert wurde das Verfahrensrecht mit Wirkung ab dem 1. Juli 2022 beispielsweise durch die EuZVO (Europäische Zustellungsverordnung, VO (EU) 2020/1784) und die EuBVO (Beweisaufnahmeverordnung, VO (EU) 2020/1783). Darüber hinaus wird insbesondere der Gerichtsstand sowie die Anerkennung und Vollstreckung in Zivilverfahren durch die Brüssel Ia-VO (EuGVO, EuGVVO, VO (EU) 1215/2012) geregelt, die in allen Mitgliedstaaten einen einheitlichen Rechtsrahmen bietet.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte


Beratung bei der Vertragsgestaltung im Hinblick auf Rechtswahl, Gerichtsstand und spätere Sicherung der Durchsetzbarkeit von Titeln


Vermeidung von Auslandsverfahren durch Klagen im Inland (Torpedoklagen)


Unterstützung bei Verfahren im Ausland in enger Zusammenarbeit mit Partnerkanzleien vor Ort


Durchsetzung von inländischen Entscheidungen im In- und Ausland, dort in Zusammenarbeit mit Partnerkanzleien vor Ort


Beratung bei gerichtlichen Zustellungen aus dem Ausland – welche Verteidigung ist sinnvoll


Unterstützung bei oder Verteidigung gegen die Vollstreckung ausländischer Urteile im Inland


Davon profitieren Sie

Wir bieten Ihnen anwaltliche Beratung aus einer Hand auf höchstem Niveau in allen Aspekten internationaler Verträge und Streitigkeiten. Sie profitieren dabei von der engen, standortübergreifenden Zusammenarbeit, durch welche jeweils auch punktuell zu Spezialfragen die jeweiligen Expertinnen und Experten unseres Prozessführungsteams einbezogen werden – stets koordiniert durch eine Ansprechperson aus unserer Kanzlei mit langjähriger Branchenerfahrung. Über unser internationales Netzwerk SCG Legal stehen wir mit Kooperationskanzleien in allen maßgeblichen Ländern in Kontakt. So können wir Sie bei Verfahren im Ausland begleiten und die Kooperationskanzleien vor Ort mit unserer Erfahrung unterstützen.

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