Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfen (KUEBLL)
Spätestens mit dem europäischen Grünen Deal („Green Deal“) wurden große Transformationsprojekte in der Industrie hin zu einer grünen und digitalen Wirtschaft angestoßen. Um die Ziele eines klimaneutralen Zeitalters und einer Netto-Null-Industrie zu erreichen, werden staatliche Unterstützungsmaßnahmen zur Mobilisierung privaten Kapitals als unabdingbar erachtet. Neben Maßnahmen im Zusammenhang mit Förderprogrammen der Europäischen Union (REPowerEU, InvestEU, EU-Innovationsfonds) werden einige Maßnahmen im Bereich der staatlichen Beihilfen vorgenommen. Hierbei stellen sich auf staatlicher Seite wie auch auf Seiten der Unternehmen zahlreiche neue Herausforderungen, die wir mit Ihnen angehen.
Unsere Anwältinnen und Anwälte untersuchen, ob für Ihr Projekt eine Förderung in Betracht kommt, und erwägen in diesem Rahmen die verschiedenen Freistellungs- und Genehmigungsmöglichkeiten (z. B. nach der AGVO oder den Leitlinien der Europäischen Kommission). Zudem prüfen wir, ob geplante oder gewährte Zuwendungen mit dem Fördermittelrecht vereinbar sind, und begleiten Sie in Verhandlungen sowie in behördlichen und gerichtlichen Verfahren.
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