Prüfung geplanter Zuwendungskonstruktionen

Staatliche Förderung ist nicht allein in der Vergabe finanzieller Mittel zu sehen. Jede wirtschaftliche Maßnahme, die ein Unternehmen begünstigt und die es unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte, kann potenziell eine verbotene Beihilfe darstellen. Dies ist nicht immer leicht einzuschätzen. Bei Fehlern besteht das Risiko einer Rückforderung und eines Verstoßes gegen EU-Recht. Es ist daher von essenzieller Bedeutung zu wissen, ob eine Maßnahme beihilfenrechtliche Relevanz hat oder nicht.

Unsere Anwältinnen und Anwälte prüfen für Sie gutachterlich, ob Ihr geplantes Vorhaben eine Beihilfe darstellt oder ob diese gegebenenfalls durch rechtskonforme Gestaltungsmöglichkeiten vermieden werden kann. Sollte Letzteres nicht der Fall sein, untersuchen wir, unter welchen Voraussetzungen eine Genehmigungsfreiheit oder eine Genehmigung in Betracht kommt, und unterstützen Sie im Rahmen eines gegebenenfalls erforderlichen Notifizierungs- oder Genehmigungsverfahrens. Dank unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die einschlägigen Entscheidungen und Interpretationsvorgaben der EU-Kommission und können Ihnen daher bei Ihrem Vorhaben die notwendige Rechtssicherheit mit auf den Weg geben.

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Lernen Sie hier unser Team und unsere Beratungsschwerpunkte im EU-Beilhilfen- und Subventionsrecht kennen